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Bilaterales und Soziales

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«Wenn die Schweiz das bilaterale Abkommen über den freien Personenverkehr und die sechs anderen Verträge mit der EU unterzeichnet, verpflichtet sie sich, das sehr komplexe Koordinationsrecht der EU anzuwenden», sagt Professor Erwin Murer vom Seminar für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, der gemeinsam mit der Professorin Bettina Kahil-Wolff für die Organisation der Freiburger Sozialrechtstagung verantwortlich zeichnet.

Als juristischer Anlass von Format soll die Freiburger Sozialrechtstagung, die alle zwei Jahre stattfindet, heuer erstmals in Deutsch und Französisch über die Bühne gehen. Erwartet werden für den Event laut einer Mitteilung des Pressedienstes der Universität Freiburg 400 Fachleute aus Justiz, Sozialverwaltung und Advokatur.
Alois Lustenberger, Bundesrichter und Präsident des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes, sowie Bundesrichter Raymond Spira sollen das geplante sozialversicherungsrechtliche Verfahren in zwischenstaatlichen Fällen skizzieren. Vier ausländische Spezialisten, darunter der Präsident des deutschen Bundesgerichtes und ein Abgeordneter am französischen Kassationshof, sollen über ihre Erfahrungen mit dem Koordinationsrecht der EU und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes berichten.

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