Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Familienfreundlicher Grosser Rat

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Sozialabzug für Kinder um 1300 Franken erhöht

4700 Franken können die Steuerzahler ab 2001 für jedes Kind, das minderjährig ist oder sich in der Lehre oder im Studium befindet, vom Reineinkommen abziehen. Dieser Abzug beträgt für das dritte und jedes weitere Kind 5700 Franken. Somit sei auch gesagt, dass sich gestern die parlamentarische Kommission durchgesetzt hat, als es um die Sozialabzüge für Kinder ging. Und sie hatte sich dabei gegen drei andere Anträge zu behaupten.

Durchgesetzt hat sich die Kommission vorerst gegen einen Antrag des DSP-Grossrats Jean-Noël Bapst. Dieser wollte noch weiter gehen als die Kommission, und zwar 1000 Franken zusätzlich für Kinder ab dem 16. Altersjahr, sofern sie eine Lehre oder ein Studium absolvieren. Er wollte somit jene Familien entlasten, welche Kinder in der Ausbildung haben. Sein Antrag hätte einen zusätzlichen Steuerausfall von 1,4 Mio. Franken verursacht. Rund 14000 Steuerzahler wären in den Genuss dieses zusätzlichen Abzuges gekommen, wie Finanzdirektor Urs Schwaller ausrechnete. Der DSP-Antrag wurde jeodoch mit 71 zu 26 Stimmen abgelehnt.Keine Chance hatte der Staatsrat mit seinem Antrag, die Sozialabzüge für Kinder um je 1000 Franken pro Kind zu erhöhen, also 300 Franken weniger als die Kommission. Mit 88 zu 9 Stimmen unterlag der Antrag der Regierung jenem der parlamentarischen Kommission.

Gegen degressiven Abzug

Mit 67 zu 32 Stimmen hat sich die Kommission auch gegen einen SP-Antrag durchgesetzt, die degressive Abzüge einführen wollte. Wie SP-Sprecher Jacques Gavillet erklärte, sollte ein Abzug von 5000 Franken pro Kind bis zu einem Nettoeinkommen bis 50000 Franken erlaubt sein. Für jedes zusätzliche Einkommen von 500 Franken hätte sich der Abzug um 100 Franken verkleinert bis 3500 Franken (minimaler Abzug). Ab dem dritten Kind sollte auch dieser Abzug um 1000 Franken erhöht werden.

CSP unzufrieden

Keinen Antrag stellt die CSP-Fraktion. Ihre Sprecherin Yolanda Neuhaus-Gugler bedauerte jedoch, dass der Grosse Rat ihre Motion, eine Kinderrente von 350 Franken jährlich einzuführen, seinerseits abgelehnt habe. Sie gab sich überzeugt, dass ihre Lösung gerechter gewesen wäre und die Familien besser entlastet worden wären. So gab sie zu bedenken, dass die Erhöhung des Sozialabzugs um 1000 Franken bei einem steuerbaren Einkommen von 20000 Franken nur eine Steuererleichterung von 140 Franken resultiere, bei einem steuerbaren Einkommen von 50000 Franken jedoch 408 Franken. «Damals wurde mir vorgeworfen, dass die Kinderrente bloss einen Franken pro Tag ausmache. Was sind aber die 140 Franken?», fragte sie das Kantonsparlament.

Betreuungskosten:
klare Angelegenheit

Keine Chance hatte der Staatsrat mit seinem Antrag, die Betreuungskosten (Tageseltern, Kinderkrippen usw.) auf 1000 Franken pro Kind zu beschränken. Mit 85 zu 7 Stimmen setzte sich die parlamentarische Kommission durch, welche die Betreuungskosten auf 2000 Franken setzte, dafür aber das Alter auf 12 gegenüber 16 Jahre des Staatsrates beschränkte. Andererseits wird der Abzug nicht vom Einkommen abhängig gemacht. Der Staatsrat wollte für Einkommen ab 90000 Franken keinen Abzug mehr gewähren.

Für den Antrag der Kommission setzten sich u.a. die Düdinger CVP-Grossräte Marie-Louise Rudaz-Spicher und Markus Bapst ein. Marie-Louise Rudaz rief dabei in Erinnerung, dass heute viele Familien auf zwei Erwerbseinkommen angewiesen seien. «Es geht nicht um eine Belohnung der erwerbstätigen Paare oder Bestrafung der Paare, welche die Kinder selber betreuen, sondern um eine gerechtere Besteuerung», betonte sie.

500 Franken Abzug
für erwerbstätige Ehepaare

Ja hat der Grosse Rat auch zu einem Abzug von 500 Franken für erwerbstätige Ehepaare gesagt. SP-Sprecher Dominique Rhême hielt allerdings fest, dass die SP in zweiter Lesung versuchen werde, den Abzug zu verringern, falls im Verlaufe der ersten Lesung grosse Steuergeschenke gemacht würden.

Schuldzinsen nicht
unbegrenzt abziehbar

Der Grosse Rat hat weiter einen Artikel angenommen, wonach die privaten Schuldzinsen nicht mehr unbegrenzt abgezogen werden können, nämlich im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge (Mietwert usw.) und weitere 50000 Franken. Laut Urs Schwaller verhält sich Freiburg ganz im Sinne der letzten Beschlüsse des eidg. Parlamentes.

Meistgelesen

Mehr zum Thema