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Historie oder Hysterie?

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Foto-Registratur der Freiburger Kantonspolizei nicht mit Datenschutzgesetz vereinbar

Die rund 200 000 Papiere des Anstosses lagern in irgendeinem Raum des Freiburger Amtes für Strassenverkehr und Schifffahrt und füllen ein dreimal zweimal anderthalb Meter grosses Gestell. Die Rede ist von all den Bewerbungsformularen, welche angehende Automobilistinnen und Automobilisten zwecks Erlangung des Lernfahrausweises samt Foto einreichen mussten (die FN haben vor einem Jahr darüber berichtet).

Seit 30 Jahren dient dieses Archiv der Freiburger Kantonspolizei als leicht zugängliche Fundgrube bei der Suche nach namenlosen Verstorbenen, lange Vermissten und skrupellosen Verbrechern (siehe Kasten).
Wie Jean-Baptiste Zufferey, der Präsident der Kantonalen Datenschutz-Aufsichtskommission, gestern gegenüber den Medien erklärte, dürfte es mit den Zugriffen auf die persönlichen Daten der Freiburger Fahrzeuglenkerinnen und -lenker in absehbarer Zeit vorbei sein: «Sofern uns die Polizei- und Justizdirektion nicht ein paar sehr plausible Gründe nennen kann, welche den Fortbestand dieser Registratur rechtfertigen würden, müssen all die Akten vernichtet werden», gab Zufferey – hauptamtlich Professor für Verwaltungsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg – zu verstehen.

Justizdirektor hat sozusagen
nichts zu sagen

Schützenhilfe wird der Kriminalpolizei und der Gendarmerie (in deren Kreisen hinter vorgehaltender Hand von übertriebener Aktenvernichtungs-Hysterie gesprochen wird) von unerwarteter Seite geleistet: Das Staatsarchiv, vermeintlich historischen Dokumenten naturgemäss sehr zugetan, bekundet dem Vernehmen nach ebenfalls grosses Interesse daran, der Nachwelt das gigantische Fotoalbum «für Forschungszwecke» zu erhalten.

Nur: Viel Hoffnung, auch in Zukunft in dem vorderhand gesperrten Archiv wühlen zu können, bleibt den Polizisten nicht. Denn selbst wenn sich Polizei-, Militär- und Justizdirektor Claude Grandjean für die Erhaltung der Fichen aussprechen würde, müsste die Bildersammlung demnächst ohnehin in den Aktenvernichter gestopft werden: Der Bund ist drauf und dran, die Verwendung von Strassenverkehrsdaten zu polizeilichen Zwecken zu verbieten, womit auch dem Kanton Freiburg nichts anderes übrig bliebe, als den Papierschredder eine Zeit lang zünftig qualmen zu lassen.

Noch andere Probleme

Nebst diesem unterdessen ziemlich prominent gewordenen Fall befassten sich die Freiburger Datenschützer auch mit der Frage, wie lange die Patientendaten der Psychiatrischen Klinik in Marsens aufbewahrt werden sollen (eine Antwort steht noch aus), wie weit die Polizei in Sachen Registrierung von DNS-Analysen gehen dürfe (ebenfalls noch unklar), ob Gemeinden an Seelsorger die Adressen betagter Mitmenschen herausrücken dürfen (sie dürfen nicht) und ob die Zivilstandsnachrichten weiterhin in den lokalen Zeitungen abgedruckt werden können (wurde schon vor Monaten abgeklemmt).

Alles in allem hatte sich die Datenschutz-Aufsichtsbehörde im letzten Jahr mit 170 Anfragen und Interventionen zu beschäftigen, wobei sich der Grossteil der Arbeit auf beratungstechnische Aspekte bezog. Am häufigsten wurde die Kommission durch 57 Anfragen und Interventionen Kantonaler Ämter beansprucht.
Ein Schwerpunkt in diesem Jahr stellt für Jean-Baptiste Zufferey und Dominique Nouveau Stoffel, die Präsidentin der Kommission, die Volkszählung 2000 dar. Über die Vorgehensweise soll die Bevölkerung zu einem späteren Zeitpunkt noch im Detail orientiert werden. Sicher ist, dass sich weder der Kanton, noch die Gemeinden noch die Privatpersonen hilflos durch den Formulardschungel bewegen müssen: Mit Michèlle Sierro hat die Freiburger Datenschutzkommission eigens eine Mitarbeiterin eingestellt, die sich ausschliesslich mit dem für manche recht delikat wirkenden Thema auseinandersetzt.

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