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Verfassungsrat nimmt Arbeit auf

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Verfassungsrat nimmt Arbeit auf

Am nächsten Dienstagnachmittag findet die erste Sitzung statt

Am 13. Juni letzten Jahres hat das Freiburger Stimmvolk beschlossen, eine Totalrevision der Staatsverfassung durchzuführen. Dabei hat es den Auftrag hiezu einem Verfassungsrat übertragen. Dieser wurde am 12. März gewählt und hält nun in der kommenden Woche seine erste Sitzung ab.

Von WALTER BUCHS

Die Staatsverfassung ist der Grundpfeiler eines Kantons. «Ihr kommt eine wichtige politische, historische, gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung zu. Es ist deshalb nur richtig, wenn wir ihr an der Schwelle des neuen Jahrtausends besondere Aufmerksamkeit schenken.» Dies hat der Staatsrat letztes Jahr im Hinblick auf den Grundsatzentscheid in den Abstimmungsunterlagen geschrieben.

Ein Jahrhundertwerk steht bevor

Die Verfassung enthält die charakteristischen Elemente eines Staates: Zweck, territoriale Struktur, Aufgaben und deren Aufteilung unter den Behörden, aber auch Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger. In einer modernen Demokratie kommt zudem der Stärkung des Rechtsstaates eine besondere Bedeutung zu, welche beispielsweise mit der Aufnahme eines eigentlichen Grundrechtskatalogs und zeitgemäss formulierter Volksrechte in die Verfassung verwirklicht werden kann, wie das in der neuen Bundesverfassung der Fall ist. Dazu gehört auch mehr Transparenz der staatlichen Tätigkeit sowie die Anerkennung einer offenen Gesellschaft. Ein wichtiges Anliegen könnte weiter die Verankerung eines Katalogs von Sozialzielen sein.

Die geltende Freiburger Staatsverfassung erfüllt diese Anforderungen heute über weite Strecken nicht mehr. Sie weist viele Lücken und teilweise Widersprüche auf. Sie ist zum Teil realitätsfremd und sprachlich unverständlich. Schliesslich hinkt sie der Gesetzgebung und den Lebensgewohnheiten hinten nach. Dies alles zeigt, wie wichtig die Arbeit des Verfassungsrates ist, welche er jetzt anpackt.

Aufgaben des
verfassungsgebenden Organs

Der Verfassungsrat steht nun also vor der Aufgabe, das Grundgesetz des Kantons vollständig zu überarbeiten und dabei alle wichtigen und aktuellen Probleme losgelöst von der Tagespolitik zu diskutieren. Dies war auch der Hauptgrund, warum das Stimmvolk den Auftrag zur Totalrevision auf Antrag einer Mehrheit des Staatsrates einem eigens zu diesem Zweck einzusetzenden Verfassungsrat übertragen hat.

Argumente für diese Lösung sind, dass der Verfassungsrat politisch breiter zusammengesetzt ist als der Grosse Rat und kompetente Persönlichkeiten aus Verwaltung, Wirtschaft und Justiz als Mitglieder zählen kann, die im Grossen Rat nicht vertreten sind. Mit der Wahl am vergangenen 12. März ist diese Erwartung weitgehend in Erfüllung gegangen. So ist eher gewährleistet, dass für die sich abzeichnenden Probleme der kommenden Generationen originelle Lösungen vorgeschlagen werden, als wenn die gleiche Behörde sich mit der Tagespolitik beschäftigt und bereits mit einem Auge auf die nächsten Wahlen schielt.

Der Staatsrat hatte vor dem Grundsatzentscheid im letzten Jahr auch darauf hingewiesen, dass die Mitglieder des Verfassungsrates «ausserordentlich verfügbar sein müssen». Ob die Gewählten die notwendige Zeit aufbringen werden, wird sich erst noch zeigen. Fest steht aber, dass die amtierenden Mitglieder des Grossen Rates, die sich bereits heute über Überlastung beklagen, die zusätzliche Arbeit in einem vernünftigen Zeitrahmen kaum hätten leisten können.

Ziele und Inhalte

Wie Staatsrat Pascal Corminboeuf vor Jahresfrist in einem FN-Interview gesagt hatte, geht es bei der neuen Verfassung auch um die Freiburger Identität. «Es soll aus unserer Verfassung ersichtlich sein, welches die besonderen, oft verkannten Qualitäten des Kantons Freiburg sind und weshalb er zusammenhalten und -bleiben will . . . Die Brückenfunktion und die Zweisprachigkeit sind dabei ganz wesentliche Elemente.» Der Direktor des Innern und der Landwirtschaft erwähnte zudem, dass man nicht darum herum kommen wird, die territorialen Strukturen zu überdenken.

Die Projektoberleitung «Totalrevision der Kantonsverfassung» unter dem Präsidium von Staatsrat Corminboeuf hat die Diskussion über die möglichen Inhalte in der Öffentlichkeit bereits lanciert. Innerhalb eines Jahres sind vier sogenannte Ideenhefte veröffentlicht und in eine breite Vernehmlassung geschickt worden. Diese hatten folgende Themen: Rechte und Pflichten des Einzelnen, Ausübung der politischen Rechte, Kantonsbehörden (unterteilt in vier Hefte) und territoriale Gliederung. Im Anhang befand sich jeweils ein ausführlicher Fragebogen, den jede interessierte Person beantworten und einschicken konnte.

Die zur öffentlichen Diskussion gestellten Themen und die Antworten auf die gestellten Fragen sind für die künftige Arbeit des Verfassungsrates völlig unverbindlich. Er kann damit machen, was er will. Er kann sie im Extremfall ganz ignorieren. Es ist aber davon auszugehen, dass er sie als wertvolle Grundlage nutzen wird.

Der ursprüngliche Fahrplan sah vor, dass bereits für den kommenden Sommer eine erste Skizze des neues Verfassungstextes ausgearbeitet und dann bis Ende Jahr in die Vernehmlassung geschickt wird. Man rechnete mit der Volksabstimmung Ende 2003. Diese Vorgabe wird sich wohl ein wenig verzögern. Erfahrungen in den anderen Kantonen haben gezeigt, dass von der Aufnahme der Arbeit des Verfassungsrates bis zur Volksabstimmung fünf bis sechs Jahre verstreichen.

Vorbereitung der konstituierenden Sitzung

Die erste Sitzung des Verfassungsrates vom nächsten Dienstag wird in erster Linie der Vorbereitung der konstituierenden Sitzung gewidmet sein. Diese wird voraussichtlich am 27. September stattfinden und mit einer feierlichen Vereidigung verbunden sein.

Inhaltlich wird die Zusammenkunft von nächster Woche zwei Schwerpunkte aufweisen: Nach der Eröffnung durch den Alterspräsidenten und dem Namensaufruf der Gewählten wird der Staatsrat, der in corpore anwesend sein wird, durch seine Präsidentin eine Botschaft überbringen. Zum Schluss wird Professor Peter Hänni, Mitglied der Projektoberleitung für die Totalrevision der Staatsverfassung, einen Vortrag über Funktionen und Ziele einer Verfassung halten.

Gemäss Dekret des Staatsrates über den Amtsantritt des Verfassungsrates hatte das provisorische Büro eine Validierungskommission zu ernennen. Sie wird vom CVP-Vertreter Claude Schorderet, alt Stadtammann von Freiburg, präsidiert. Diese Kommission wird dem Verfassungsrat beantragen, die Wahlen vom 12. März für gültig zu erklären ( zu validieren), und die eingereichten Beschwerden abzulehnen. Sie stützt sich dabei auch auf die Botschaft des Staatsrates, welche dieser am 9. Mai an den Verfassungsrat gerichtet hatte.

Ausarbeitung der Geschäftsordnung

Der Verfassungsrat muss seine Arbeitsweise von Grund auf definieren. Er übernimmt nicht einfach das geltende Recht des Grossen Rates. Für die ersten beiden Sitzungen sind auf Beschluss des Staatsrates einfache Regeln ausgearbeitet worden, die auf Antrag des provisorischen Büros erlassen wurden (FN vom 12. Mai).

Nun muss sich die verfassungsgebende Behörde aber eine eigene Geschäftsordnung geben. Diese hat unter anderem seine Organe, die Arbeitsweise und insbesondere das Verfahren zur Ausarbeitung eines Verfassungs

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