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Grosser kultureller Verlust

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Einsprache gegen Bauernhausabbruch

Die IG Riedmatte AG, Eigentümerin des Bauernhauses im Dorfzentrum von Alterswil, hat ein Abbruchgesuch für die arg verlotterte Liegenschaft gestellt (vgl. FN vom 10. März). Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein Gebäude aus dem Jahre 1789. Es ist im Zonenplan der Gemeinde Alterswil mit Wert A, der höchsten Schutzstufe, klassiert.

«Obwohl das Gebäude in den letzten Jahren stark gelitten hat, darf es nicht abgerissen werden. Der Wohnteil des Bauernhauses muss erhalten bleiben», fordert der HKV in seiner Einsprache. Der Verein habe nichts gegen den Abbruch des Landwirtschaftsteils einzuwenden, wenn dieser unter Erhalt des Gebäudecharakters wieder aufgebaut und das schützenswerte Ortsbild respektiert werde. «Es gilt, die alte Substanz des Bauernhauses, welche Alterswils Ortsbild noch heute stark prägt, vor dem endgültigen Verschwinden zu retten», hält der HKV fest.
Wie der HKV weiter betont, ist es unzulässig, ein Abbruchgesuch für ein geschütztes Bauernhaus zu stellen, ohne ein Projekt für die Zukunft präsentieren zu können. «Es besteht absolut keine Gewähr, dass ein Neubauprojekt die Qualität des alten Bauernhauses ersetzen würde und könnte», stellt er fest und: «Der Abbruch des gesamten Bauernhauses bedeutete deshalb einen erheblichen kulturellen Verlust für Alterswil wie auch für die ganze Region.»
Der HKV regt an, dass ein Umbauprojekt zu realisieren sei, das eine Bereicherung des Ortsbildes bedeute. Zu diesem Zweck schlägt er einen öffentlichen Architekturwettbewerb vor. An die Gemeinde richtet er schliesslich die Bitte, die Interessen für das schützenswerte Ortsbild stärker wahrzunehmen.

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