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Runder Tisch zu den Senseparkplätzen

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Vor rund einem Monat hat die IG Sensegraben ihre Petition mit 15 515 Unterschriften bei der Berner Staatskanzlei eingereicht (die FN berichteten). Darin fordern die Petitionäre den Kanton Bern als potenziellen Käufer von sechs Landparzellen beim Sodbach in Heitenried und bei der Ruchmühle in Albligen auf, an beiden Standorten die Parkflächen mit Platz zu belassen wie bisher.

Mit dieser Forderung hat die Abteilung Naturförderung des Kantons Bern (ANF) Mühe. Die ANF ist jene Fachstelle, welche die Gesetze zum Naturschutz umsetzt – und damit an vorderster Front in den Konflikt involviert ist. Der Grund: Die umstrittenen Parzellen liegen sowohl in einem kantonalen Naturschutzgebiet als auch in einem Auenschutzgebiet von nationaler Bedeutung. «Ich habe einerseits volles Verständnis für die Beliebtheit der beiden Gebiete bei jenen Leuten, die sie seit Jahrzehnten bei Ausflügen an die Sense nutzen. Auf der anderen Seite muss der Kanton Bern den Bundesauftrag zum Schutz der Natur erfüllen», sagt Urs Känzig, der Leiter der ANF.

«Unterhalb der Sodbachbrücke kann eine Fläche für 140 markierte Parkplätze erstellt werden.»

Urs Känzig

Leiter der Abteilung Natur­förderung des Kantons Bern

 
 

Externe Studie

Um dem Anliegen der Petitionäre entgegenzukommen, hat die ANF letztes Jahr für das Gebiet beim Sodbach bei einem externen Planungsbüro eine Umgestaltungsstudie erstellen lassen. Diese beinhaltet ein Konzept für die Einrichtung von Parkplätzen (siehe Grafiken). «Gemäss diesem Konzept kann unterhalb der Sodbachbrücke eine Fläche für 140 markierte Parkplätze inklusive einer Ein- und Ausladezone erstellt werden. Ausserdem blieben die Toiletten und die Abfallsammelstelle bestehen. Womöglich können aus­serhalb des Auengebiets zusätzliche Parkzonen erschlossen werden», sagt Urs Känzig.

Wie viele Parkplätze bei der Ruchmühle eingerichtet werden können, hat die ANF noch nicht abklären lassen. «Zuerst wollen wir mit den Beteiligten einen gangbaren Weg finden», sagt Känzig.

Wildes Parkieren droht

Dieser gemeinsame Weg von Kanton und Petitionären ist zurzeit noch holprig. Andreas Kehrli von der IG Sensegraben kennt das Konzept des Kantons nicht. Ihm sind die angebotenen 140 Parkplätzen zu wenig. «An sonnigen Tagen parkieren beim Sodbach bis zu 300  Autos. Die übrigen 160 Fahrzeughalter, die künftig keinen Parkplatz hätten, kämen trotzdem. Sie würden ihre Autos einfach an verbotenen Stellen wild parkieren.» Deshalb fordere die IG  Sensegraben, sowohl beim Sodbach als auch bei der Ruchmühle die Parkflächen so zu belassen, wie sie sich bewährt hätten, und auf die Revitalisierung der umliegenden Auen zu verzichten, sagt Kehrli.

Umzonung für zivile Nutzung

So einfach ist der Fall wegen der beabsichtigten Übergabe der beiden total rund 34 Hektaren grossen Gelände von der Armee zum Kanton allerdings nicht. Als die Armee das Gebiet noch nutzte, liess sie für ihre Fahrzeuge die Parkflächen planieren. Auf ihnen stellen Berner und Freiburger ihre Autos ab, wenn sie sich in der Freizeit an der Sense erholen. Das haben die Armee und die Behörden bisher geduldet, obwohl es rechtlich umstritten war.

«Der Kanton Bern muss abwägen, was er ins Zentrum seines Entscheides stellen will: die Menschen oder die Natur.»

Andreas Kehrli

IG Sensegraben

 

Weil die Armee nicht mehr im Sensegraben aktiv ist, will sie die Parzellen beim Sodbach und bei der Ruchmühle dem Kanton Bern verkaufen. Erwirbt dieser die beiden Gelände, müssten die strittigen Parkflächen von der militärischen für die zivile Nutzung umgezont werden. Damit würden sie der Bundesverordnung über den Schutz der Auen­gebiete von nationaler Bedeutung unterstehen.

Verordnung lässt Spielraum

In dieser Auenschutzverordnung steht jedoch nichts Konkretes über Parkplätze in Naturschutzgebieten. «Sie verpflichtet den Kanton grundsätzlich, den Schutz der Auen zu erhalten und zu fördern», sagt Urs Känzig von der kantonale Abteilung Naturförderung. Ihm stellt sich die knifflige Aufgabe, das jahrzehnte­alte Gewohnheitsrecht, auf das sich die Petitionäre im Namen der Bevölkerung beziehen, mit dem Auftrag des Bundes zusammenzubringen. «Der Kanton Bern muss abwägen, was er ins Zentrum seines Entscheides stellen will: die Menschen oder die Natur», sagt Andreas Kehrli von der IG Sensegraben.

Für diese Gewichtung lassen einige Zeilen der Auenschutzverordnung dem Kanton einen gewissen Spielraum (siehe Kasten). «Diesen Spielraum möchten wir für die Erstellung von Parkplätzen im Sensegraben nutzen», sagt Känzig. Doch er relativiert: Ganz wie bisher werde die Situation nicht bleiben. «Wir bieten die Hand für eine allgemein verträgliche Lösung. Dafür müssen aber alle Kompromisse eingehen.»

Runder Tisch im April

Um eine solche Lösung zu finden, findet in den nächsten Wochen ein Gespräch mit den Beteiligten statt. Für das interkantonale Naturschutzgebiet Sense-Schwarzwasser besteht eine Begleitgruppe mit Vertretern der betroffenen Fachstellen der Kantone Bern und Freiburg sowie der Gemeinden. In ihrer Sitzung vom letztem November diskutierte die Gruppe den Parkplatzkonflikt und entschied, einerseits die Kaufverhandlung des Kantons mit der Armee, die demnächst hätten beginnen sollen, solange zu sistieren, bis eine mehrheits­fähige Lösung vorliegt.

Andererseits haben die Begleitgruppe und der Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Bern den regionalen Naturpark Gantrisch beauftragt, als Vermittler die Kontrahenten an einen runden Tisch einzuladen. «Ich werde die Vertreter der Gemeinden, der Kantone und der IG Sensegraben in den nächsten Tagen einladen. Das Treffen soll spätestens Anfang April stattfinden», sagt Ruedi Flückiger, der Präsident des Naturparks Gantrisch.

Bis dahin mäandert die offene Lösung des Konflikts zwischen den Gegnern umher wie die Sense durch die Aue.

Hintergrund

Der Schutz der Auen ist vage formuliert

Die Auenschutzverordnung des Bundes listet im Kanton Freiburg 21 und im Kanton Bern 54 schützenswerte Gebiete auf. Sie definiert im Artikel 4 den «ungeschmälerten Erhalt» der Auengebiete als Ziel. Dieses wird aber durch zwei Absätze aufgeweicht. Der eine besagt, «die natürliche Dynamik des Gewässer- und Geschiebe­haushalts» müsse bloss so weit erhalten und wiederhergestellt werden, wie das «sinnvoll und machbar» sei. Der andere Absatz erlaubt das Abweichen vom Schutz der Auen «für unmittelbar standortgebundene Vorhaben, die dem Schutz des Menschen vor schädlichen Auswirkungen des Wassers oder einem anderen überwiegend öffentlichen Interesse von ebenfalls nationaler Bedeutung dienen». Das erwähnte Vorhaben zum Schutz des Menschen kann und möchte der Kanton Bern im Sense­graben auf Vorrichtungen gegen Hochwasser zum Schutz der Brücken beziehen, um Parkplätze zu erstellen. Wie eine doppelte Absicherung erlaubt der Artikel  7 der Verordnung dem Kanton, Ausnahmen zu bewilligen.

rst

 

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