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Wolfsangriffe haben rechtliches Nachspiel

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Autor: Lukas Schwab

Die Wolfsrisse auf dem Stierengrat, wo im Juni und Juli insgesamt 31 Schafe starben, haben ein juristisches Nachspiel: Der Verein Wildtierschutz Schweiz hat die Schafzüchter wegen Vernachlässigung einer Schafherde am Stierengrat bei der Berner Kantonspolizei angezeigt. Die Schafzuchtgenossenschaft habe trotz Wolfsangriffen im Vorjahr und Warnungen keine Schutzmassnahmen ergriffen, hält der Verein in einer Medienmitteilung fest. Damit hätten die Schafzüchter durch Unterlassung und grobe Verletzung der Tierhalterpflichten gegen das Tierschutzgesetz verstossen. Gegen die involvierten Schafzüchter sei deshalb eine Strafverfolgung zu eröffnen, schreibt der Tierschutzverein weiter.

Hoffen auf Signalentscheid

«Wir wollen mit der Anzeige den Druck auf die Schafzüchter erhöhen», sagte Marion Theus, Präsidentin des Vereins, gestern auf Anfrage. Dem Tierschutzverein, der sich unter anderem gegen gewisse Jagdpraktiken einsetzt, gehe es nicht um die allfällige Strafe, die einen dreistelligen Frankenbetrag kaum überschreiten würde, sondern um einen Grundsatzentscheid. «Wir möchten die derzeitige Strategie beim Herdenschutz, die auf Freiwilligkeit beruht, umkrempeln», sagt Theus. Künftig soll nur Entschädigungen erhalten, wer seine Schafe schützt. «Bei einem ersten Angriff würden die Schafhalter für die gerissenen Tiere noch Geld erhalten. Werden danach aber keine Schutzmassnahmen ergriffen, gibt es auch keine Entschädigungen.» So würde sich die Einstellung der Landwirte rasch ändern, ist Theus überzeugt. «Und statt in Entschädigungen könnte mehr Geld in den Herdenschutz fliessen.» Ihr Verein hoffe deshalb auf ein Urteil mit Signalwirkung. «Ein Erfolg der Anzeige wäre für uns ein Meilenstein», so Theus.

Die Strafanzeige wurde laut Theus am Samstag per Post an die Kantonspolizei Bern in Schwarzenburg abgeschickt. Die Kantonspolizei Bern konnte dies gestern nicht bestätigen. Sprecher Nicolas Kessler sagte auf Anfrage, bisher sei die Anzeige nicht eingegangen.

«Der Wolf ist schuld»

Hans Kohler, Präsident der Schafzuchtgenossenschaft Rüschegg, hat aus den Medien von der Strafanzeige erfahren. Und er hat dafür kein Verständnis: «Wir haben die Schafe nicht vernachlässigt», sagt er, ohne seine Empörung zu verhehlen. Gerade um die Tiere vor erneuten Angriffen zu schützen, hätten sie sie ja vor drei Wochen von der Alp geholt (die FN berichteten). «Der Wolf ist schuld, er hat die armen Tiere leiden lassen, nicht wir!» Über die Anzeige mache er sich aber vorerst keine Gedanken, da er offiziell noch nichts davon gehört habe.

«Anzeige ist kontraproduktiv»

Ebenfalls nicht erfreut sind die Verantwortlichen für die Herdenschutzprogramme. «Die Anzeige ist kontraproduktiv und könnte unsere Arbeit enorm erschweren», sagt Ueli Pfister, Herdenschutzverantwortlicher der Kantone Bern und Freiburg. Im Falle eines Urteils wäre der Herdenschutz laut Pfister de facto nicht mehr freiwillig. «Für einen erfolgreichen Herdenschutz ist es aber zentral, dass die Schafzüchter mit Überzeugung dahinter stehen, denn es braucht ein grosses Engagement.» Liege die Motivation für einen Schutz in der Angst vor einer Anzeige, sei dies eine denkbar schlechte Grundlage.

Ähnlich sieht es Reinhard Schnidrig, Chef der Sektion Jagd, Wildtiere und Waldbiodiversität beim Bundesamt für Umwelt (Bafu): «Erfolgreicher Herdenschutz beginnt mit der Bereitschaft der Betroffenen, etwas zu ändern und etwas Neues zu versuchen.» Das Einfordern des Herdenschutzes über Gericht ist aus seiner Sicht der falsche Weg. Vielmehr brauche es die aktive Mitarbeit der Züchter. «Diese erzwingen zu wollen wird das Gegenteil bringen, nämlich Ablehnung.»

Im Juli wurden die Schafe vom Stierengrat auf die «Stotzige Weid» (im Bild) getrieben.Bild Marc Kipfer/a

«Die Anzeige ist kontraproduktiv und könnte unsere Arbeit enorm erschweren.»

Autor: Ueli Pfister

Autor: Herdenschutzverantwortlicher der Kantone Bern und Freiburg

«Der Wolf hat die armen Tiere leiden lassen, nicht wir!»

Autor: Hans Kohler

Autor: Präsident der Schafzuchtgenossenschaft

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