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«Die Qualität des Dialogs wird über das Ergebnis entscheiden»

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«Wir dürfen keine Zeit verlieren», sagt Oberamtmann Carl-Alex Ridoré nur elf Wochen vor der ersten Fusionsversammlung am 1. Februar 2018 gegenüber den FN. Denn spätestens am 30. Juni 2020 müssen die neun Grossfreiburger Gemeinden dem Staatsrat den Fusionsentwurf vorlegen, wollen sie in den Genuss von Finanzhilfen kommen und soll die Fusion am 1. Januar 2022 in Kraft treten können.

Darum hat der Oberamtmann nach den Sommerferien eine Pilotgruppe ins Leben gerufen, welche derzeit die Arbeit der Fusionsversammlung vorbereitet. Ihre Vorschläge zur Organisation und Arbeitsweise der konstituierenden Versammlung sollen den Delegierten an ihrer ersten Sitzung unterbreitet werden. «Die Fusionsversammlung ist aber autonom. Sie kann sie befolgen, oder auch nicht», präzisiert Ridoré.

Externe Organisation?

Bereits feststeht, dass die Arbeitsgruppe den Delegierten vorschlagen wird, die Organisation der Versammlung im Mandat zu vergeben.

Dies hat sie auch schon für die Vorbereitungsarbeiten gemacht. So arbeitet das Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung der Universität Lausanne (IDHEAP) derzeit einen Bericht zuhanden der Fusionsversammlung aus, der Empfehlungen zur Arbeitsweise der Versammlung gibt.

Der Bericht wird einen Entwurf zum Organisationsreglement enthalten, geht der Frage nach, ob und welche Arbeitsgruppen sinnvoll sind, und ob die Versammlung die strategischen Fragen vor den operationellen klären soll oder umgekehrt: Soll also zuerst die Frage «Wieso und wofür brauchen wir eine so grosse Fusion?» beantwortet werden, oder sollen praktische Fragen, wie die nach der Organisation der Feuerwehren oder der Primarschulen in den künftigen Gemeinden, vorrangig behandelt werden?

Mit der ersten Sitzung der konstituierenden Versammlung läuft das Mandat von IDEAP aber aus. «Die Entscheidung, ob und mit wem ein neues Mandat vereinbart werden soll, liegt dann in der Kompetenz der Versammlung», so Ridoré. Darum kläre die Beratungsfirma BDO derzeit die juristischen Aspekte einer allfälligen öffentlichen Ausschreibung ab.

Das gesetzliche Minimum

Das kantonale Gesetz über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse regelt sehr restriktiv, was Inhalt der Fusionsvereinbarung sein muss. Sie muss die finanziellen Aspekte, den Namen und das Wappen der neuen Gemeinde und die allfälligen abweichenden Bestimmungen und vereinbarten Verpflichtungen beinhalten. Und der Vereinbarungsentwurf kann vorsehen, dass die neue Gemeinde in Wahlkreise aufgeteilt wird.

Weitere Zusicherungen

«Um die Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen, könnte es aber mehr Zusicherungen brauchen», betont Carl-Alex Ridoré. «Zum Beispiel eine anfänglich fixe Verteilung der Sitze im Generalrat.» Vorstellbar wäre gemäss dem Vorsitzenden der konstituierenden Versammlung auch, dass die Verwaltungseinheiten, wie die Schulen oder die Feuerwehr, auf die verschiedenen Gemeinden verteilt würden.

Tabus sind tabu

«Es sei die Aufgabe der konstituierenden Versammlung zu spüren, welches die relevanten Fragen sind, die geregelt werden müssen, damit sich die Bevölkerung aller Gemeinden angesprochen fühlt», hält Ridoré fest. «Die Qualität des Dialogs wird über das Ergebnis entscheiden.»

Vor allem zu Beginn der Debatten dürfe es keine Tabus geben, ist der Oberamtmann des Saanebezirks, Carl-Alex Ridoré überzeugt. In einem zweiten Schritt müsse die Fusionsversammlung der neun Gemeinden dann aber konkret werden.

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