Der Inhaber eines Cabarets in der Stadt Freiburg ermöglichte es seinen Kunden, sich nach Mitternacht mit einer Hostesse zu vergnügen. Er kassierte dafür 600 Franken; nach drei Uhr morgens verlangte er noch 350 Franken. Er arbeitete dazu mit Ausländerinnen zusammen, die weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitsgenehmigung besassen. Nun hat ihn die Freiburger Staatsanwaltschaft mittels Strafbefehl verurteilt: wegen Anstiftung zu rechtswidriger Ein- oder Ausreise, rechtswidrigem Aufenthalt und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Die Probezeit läuft über zwei Jahre. Dazu kommt eine Busse von 2000 Franken.
Der 56-Jährige wurde aber nicht wegen Förderung der Prostitution verurteilt. Dieser Tatbestand ist nur gegeben, wenn eine Person gegen ihren Willen zur Ausübung der Prostitution gezwungen oder am Ausstieg gehindert wird. Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen, sagte Raphaël Brenta, Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft, den FN.