Auf dem Computer eines 54-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der eine Zeit lang im Seebezirk gewohnt hatte, fand die Freiburger Kantonspolizei Ende November 2016 insgesamt 3386 illegale Bilddateien mit Kinderpornografie sowie eine illegale Videodatei mit Kinderpornografie. Der Mann hatte diese Dateien heruntergeladen, konsumiert und weiterverschickt.
Nun ist er per Strafbefehl wegen harter Pornografie für schuldig gesprochen worden. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat ihn zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 50 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Zudem muss er eine Busse von 2000 Franken sowie die Verfahrenskosten von über 6000 Franken bezahlen. Die beschlagnahmten Gegenstände sind gemäss Strafbefehl eingezogen worden. Sie werden vernichtet.