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Bürgerlicher Angriff auf den Eigenmietwert gescheitert

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Wer im Kanton Freiburg Wohneigentum selbst nutzt, muss seit 2014 in der Steuererklärung einen um zehn Prozent höheren Eigenmietwert angeben. Dieser ist Teil des 2013 beschlossenen Struktur- und Massnahmenpakets und bringt dem Kanton seither 8,8 Millio­nen und den Freiburger Gemeinden 7,2 Millionen Franken Mehreinnahmen pro Jahr.

Angesichts der zuletzt guten Rechnungsabschlüsse des Kantons hatten bürgerliche Grossräte in einem Auftrag vom Staatsrat verlangt, die Erhöhung des Eigenmietwerts wieder aufzuheben.

Gestern hat der Grosse Rat über diesen Auftrag beraten und sich für die Beibehaltung des erhöhten Eigenmietwerts entschieden. Der Angriff der Bürgerlichen auf diese Strukturmassnahme scheiterte aber denkbar knapp. Bei der Abstimmung überwogen mit 49 gegen 41 gar die Ja-Stimmen für diesen Auftrag. Da aber für einen Auftrag das qualifizierte Mehr von 56 Stimmen notwendig ist, scheiterte der Vorstoss. Neun Grossräte hatten sich der Stimme enthalten.

«Willkürlich»

Dass die Stimmenthaltungen den Ausschlag geben könnten, hatte Romain Collaud (FDP, Cottens) als Autor des Mandats befürchtet: «Jede Enthaltung gilt wie eine Nein-Stimme.» Er hatte sich für eine erneute Senkung des Eigenmietwerts ausgesprochen, weil Freiburg mit hohen Grundstücksteuern und -abgaben in der Summe für Wohneigentum nicht attraktiv sei. Mit der Aufhebung dieser Strukturmassnahme könne der Staat 40 Prozent der Bevölkerung etwas zurückgeben.

Jean-Pierre Doutaz (CVP, Epagny) kritisierte, dass ein erhöhter Eigenmietwert andere negative Folgen mit sich ziehe, und dass vor allem die Mittelschicht, wie etwa junge Eltern, darunter litten. Die Erhöhung um zehn Prozent sei eine willkürliche Strukturmassnahme gewesen, aber die Massnahmen seien nicht in Stein gemeisselt. Stéphane Peiry (SVP, Freiburg) wies darauf hin, dass der Eigenmietwert bloss ein virtuelles Einkommen und deshalb umstritten sei: «Auf Bundesebene laufen Diskussionen, den Eigenmietwert ganz abzuschaffen.»

Claude Brodard (FDP, Le Mouret) meinte, viele Wohneigentümer fühlen sich durch den erhöhten Eigenmietwert als «Milchkuh». Der Zeitpunkt, die Massnahme rückgängig zu machen, sei günstig: «Nicht nur der Staat weist eine positive Rechnung aus, auch die Gemeinden hatten 2016 im Schnitt vier Prozent mehr Einnahmen als Ausgaben.»

«Frage des Gleichgewichts»

Nicht alle im bürgerlichen Lager stellen sich hinter den Vorstoss. Dominique Butty (CVP, Romont) wies als Präsident des Freiburgischen Gemeindeverbandes darauf hin, wie viel Geld den Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben entgehen würde. Nadia Savary (FDP, Vesin) erwähnte, dass immer mehr Forderungen auftauchten, das Struktur- und Massnahmenpaket abzuschwächen. Die Linke habe die Rückerstattung des Solidaritätsbeitrages an das Staatspersonal gefordert, jetzt sei es der Eigenmietwert, und bereits stehe die Höhe der Unterstützung für Krankenkassenprämien zur Diskussion. «Der Grosse Rat hat seinen klaren Willen zum Massnahmenpaket bekundet. Wenn schon, müssen wir den Mut haben, es als Ganzes neu zu diskutieren.»

Im linken Lager stiess der Vorstoss geschlossen auf Ablehnung. Sylvie Bonvin (Grüne, Rueyres-les-Prés) meinte, der Staatsrat müsse alle gleich behandeln. Gaétan Emonet (SP, Remaufens) war der Meinung, nach der Ablehnung der Rückerstattung des Solidaritätsbetrags an das Staatspersonal würde die Reduktion des Eigenmietwerts der Opfersymmetrie widersprechen. «Wir setzen das Gleichgewicht des Pakets aufs Spiel.» Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne) bat: «Bitte Massnahmen für alle, und nicht nur für einen Teil der Bevölkerung!»

Staatsrat Georges Godel (CVP) sprach sich entschlossen für die heutige Regelung aus: «Wenn man einen Vertrag eingeht, respektiert man diesen. Es ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit.»

Eigenmietwert

Freiburg liegt unter Vorgabe des Bundesgerichts

Der Eigenmietwert sorgt für einen Ausgleich zwischen Wohneigentümern und Mietern, erklärte Staatsrat Georges Godel gestern im Grossen Rat. Nach 1991 sei der Eigenmietwert bis zur Strukturmassnahme 2013 nie mehr erhöht worden. «Der Eigenmietwert kann tiefer sein als eine vom Markt bestimmte Miete. Das Bundesgericht hat als Mini­mum 60 Prozent des Markwertes festgesetzt», sagte er. Im Kanton Freiburg liege der Eigenmietwert im Schnitt sogar nach der Erhöhung von 2013 noch immer unter der Limite des Bundesgerichts, nämlich bei 56 Prozent.

uh

 

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