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Die allerletzte Chance

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Sein ganzes Leben hat er in der Schweiz verbracht: 1962 wurde er hier geboren, hat die Schulen absolviert und ist ins Berufsleben eingestiegen. Doch vor einem Jahr, als er 55  Jahre alt war, sollte der Spanier das Land verlassen. Dies, weil fast kein Jahr verging, ohne dass er wieder vor Gericht stand: als 17-Jähriger wegen leichter Körperverletzung, später unzählige Male wegen Diebstahl, Drogendelikten, Sachbeschädigung, Verstössen gegen die Strassenverkehrsordnung, Gewalt gegen Beamte, Drohungen und Veruntreuung.

Der Mann hatte vorübergehende eine Invalidenrente erhalten, dann wieder den Weg ins Berufsleben gefunden. 2012 hat er erneut eine Invalidenrente beantragt; er lebt von der Sozialhilfe. Der Kanton Freiburg drohte dem Mann mehrmals an, dass er des Landes verwiesen werden könnte. 2015 wurde der Mann auch unter Vormundschaft gestellt, und er durfte seinen Sohn nicht mehr besuchen.

Schlecht integriert

Nach einer erneuten Straftat entzog ihm im Januar 2016 das Amt für Bevölkerung und Migration die Niederlassungsbewilligung; im Februar 2017 bestätigte das Freiburger Kantonsgericht, dass der Mann die Schweiz verlassen müsse. Er sei drei Mal zu langen Haftstrafen verurteilt worden und sei auch danach noch oft strafrechtlich verurteilt worden. Er sei zwar in der Schweiz geboren, sei aber schlecht integriert.

Der Mann wehrte sich gegen diesen Entscheid und gelangte an das Bundesgericht. Dieses hat ihm nun recht gegeben: Er kann bleiben. Die höchsten Schweizer Richter halten in ihrem Urteil fest, dass ein Ausländer, der seit mehr als fünfzehn Jahren in der Schweiz lebt, nur wegen sehr schweren Vergehen ausgewiesen werden kann. «Dass der Mann über 50  Jahre alt ist und in der Schweiz geboren wurde, spielt bei der Betrachtung dieses Falles eine wichtige Rolle», heisst es im Urteil. Eine Ausweisung wäre nicht verhältnismässig.

Der Mann hat zwar ein erneutes Gesuch um eine IV-Rente gestellt; doch ist dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen. Solange er keine IV-Rente beziehe, unterstehe er dem Freizügigkeitsabkommen, das die Schweiz mit der EU abgeschlossen haben, schreibt das Bundesgericht.

Der Spanier sei zwar fast jedes Jahr einmal vor einem Gericht gestanden, heisst es weiter. Doch habe er die schwersten Delikte vor Jahrzehnten begangen; in der letzten Zeit sei er nur noch wegen leichter Tatbestände wie Diebstahl und Drogenmissbrauch verurteilt worden. Er stelle daher keine Gefahr für die Öffentlichkeit dar.

Eine Warnung

Laut Bundesgericht hat der Mann die letzte Verwarnung erhalten, als er letztmals vor Gericht stand – also nach seiner Tat. Die letzte Chance, die ihm das Amt für Bevölkerung und Migration habe gewähren wollen, habe er also gar nicht erhalten. Diese allerletzte Chance will ihm das Bundesgericht nun gewähren. Es hebt die Ausweisung auf, warnt den Spanier aber gleichzeitig: Er dürfe sich nichts mehr zuschulden lassen kommen. Sonst werde seine Niederlassungsbewilligung definitiv widerrufen.

Bundesgericht, Entscheid 2C_308/2017

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