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«Digitalisierung ist ganz klar ein Muss»

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«Die Digitalisierung der Behördenleistungen ist ganz klar ein Muss»: Das hält der Staatsrat in einem gestern publizierten Bericht fest, den er auf ein Postulat der Grossratsmitglieder Johanna Gapany (FDP, Bulle) und Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-­Glâne) hin verfasste. Die beiden hatten die Entwicklung einer kantonalen Open-Government-Data-Strategie gefordert (siehe auch Kasten). Der Wechsel zu vollständig digitalisierten Prozessen werde den Bürgern und Unternehmen künftig den Zugang zu Behördenleistungen ermöglichen, ohne sich in die Verwaltungsbüros begeben zu müssen, so der Staatsrat. Auch die Bearbeitungsdauer werde dadurch erheblich kürzer.

Neben den bereits im Rahmen des E-Government laufenden Digitalisierungsprojekten und der Neugestaltung des Internetportals www.fr.ch setze dieser digitale Umbau weitere Grossprojekte voraus: namentlich die Einführung eines kantonalen Datenbezugssystems. Ein solches strukturiertes Bezugssystem mit konsistenten und allen Dienststellen der Verwaltung gemeinsamen Basisdaten sei eine wesentliche Voraussetzung für die Digitalisierung.

Auch ohne formellen Rahmen

Der Staatsrat anerkennt das Interesse und Potenzial der Open Government Data. Er werde prüfen, welche Elemente davon vordringlich eingeführt werden sollten. Das bedeute jedoch keine Änderung des aktuellen Fahrplans für das E-Government-Angebot, dessen Umsetzung ein Muss sei. Nun hat der Kanton Freiburg zurzeit noch keine erklärte Strategie bezüglich offener Behörden-Daten. Die formellen Grundlagen zur Entwicklung von Open Government Data bestehen aber bereits, wie die Kantonsregierung betont. Das Gesetz über den E-Government-Schalter des Staates sieht nämlich vor, dass bei neuen Projekten und bedeutenden Änderungen der bestehenden Anwendung so weit wie möglich von den mit dem E-Government beauftragten Organen gewählte, einheitliche Lösungen für die offenen öffentlichen Daten verwendet werden. Und auch ohne formellen strategischen Rahmen könnten die Dienststellen der kantonalen Verwaltung, die schon offene Behördendaten auf dem kantonalen Portal veröffentlichen – oder kurz davor stehen –, ihre Initiativen im Rahmen ihrer Kompetenzen und Befugnisse weiterführen. Ursprünglich war einer der Gründe für das Entstehen von Open Government Data die weltweite Bekämpfung der Korruption, so der Staatsrat weiter. Die Idee habe sich aber zur These weiterentwickelt, dass mit der Bereitstellung freier Behördendaten die technologische Innovation angeregt, die Wertschöpfung und das Wirtschaftswachstum angekurbelt sowie die Zusammenarbeit zwischen Regierungen und Bürgern gefördert würden. Dazu würden weitere Argumente kommen, so die Kantonsregierung. So müssten die Datensätze, da sie mit öffentlichen Geldern angelegt wurden, auch öffentlich gemacht werden. In der wissenschaftlichen Forschung führe ein besserer Zugang zu Daten zu einer höheren Entdeckungsrate. Und schliesslich würden die öffentlichen Daten den Menschen gehören.

Open Government Data habe aber auch Gegner. Diese würden ins Feld führen, dass die Erstellung und Verbreitung der Daten mit den Einkünften aus dem Verkauf von Daten finanziert werden könne. So liessen sich immer weiter neue Daten produzieren. Ausserdem sei die Aufbereitung, Verwaltung und Verbreitung der Daten oft sehr arbeitsintensiv und kostspielig. Der jeweilige Dienstleister müsse entsprechend bezahlt werden. Und schliesslich dürfe nicht nur eine Minderheit – wie etwa Firmen – von den Vorteilen profitieren.

Zahlen und Fakten

Offene Verwaltungsdaten

Als «Open Data» (offene Daten) werden Daten bezeichnet, die von jedermann ohne jegliche Einschränkungen genutzt, weiterverbreitet und weiterverwendet werden dürfen. Dabei kann es sich um Datenbestände von staatlichen Stellen, privatwirtschaftlichen Unternehmen, Hochschulen oder Non-Profit-Einrichtungen handeln. Geht es um Open Data eines Gemeinwesens, so spricht man von «Open Government Data» (OGD, offenen Verwaltungsdaten). Die Eidgenossenschaft hat bereits eine OGD-Strategie für die Jahre 2014 bis 2018.

jcg

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