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Ein behindertengerechtes Gesetz

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Mitglieder von Pro Infirmis haben die gestrige Debatte des Grossen Rates zur Gesetzgebung über Menschen mit Behinderungen auf einem Bildschirm im Café des Arcades verfolgt. Sie konnten den Beratungen des Parlaments nicht vor Ort beiwohnen, weil der Saal im ersten Stock des Rathauses für Personen im Rollstuhl nicht zugänglich ist.

Dieses Beispiel rief den Parlamentariern in Erinnerung, wie dringend eine Anpassung der entsprechenden Gesetzgebung ist. «Alle Leute müssen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können», sagte Staatsrätin Anne-Claude Demierre (SP). Während in der Vergangenheit das staatliche Handeln und die Finanzierung spezialisierter Institutionen im Vordergrund stand, hat nun ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Kommissionssprecherin Rose-Marie Rodriguez (SP, Estavayer-le-Lac) betonte, die neue kantonale Politik setze auf Inklusion, Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.

Der Grosse Rat hat gestern einen wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht. Er genehmigte einstimmig das Gesetz über Menschen mit Behinderung. Es handelt sich um ein Rahmengesetz, welches bestehende Gesetze und Konzepte berücksichtigt und den Massnahmen, Institutionen sowie der Finanzierung eine gesetzliche Grundlage gibt. In 15 Artikeln werden sechs Handlungsfelder hervorgehoben: Betreuung; Bildung und persönliche Entwicklung; Arbeit; Mobilität, Wohnen und Infrastrukturen; Vereins- und Gemeinschaftsleben; Kommunikation und Information.

Das Gesetz enthält neue Ansätze. So werden explizit ambulante Lösungen für Menschen mit Behinderungen gefördert. Auch soll ein Fonds geschaffen werden, dank dem Behinderte vermehrt Platz in den Arbeitsprozessen von Firmen finden. Ein Massnahmenplan bis 2022 wird für den Kanton Kosten von rund 1,5 Millionen Franken zur Folge haben. Derzeit tragen Gemeinden 55 Prozent und der Kanton 45 Prozent der Lasten. Nach einer Aufgabenentflechtung wird der Kanton künftig aber 100 Prozent bezahlen.

Das neue Gesetz stiess allgemein auf Zustimmung. «Das Angebot wird auf die Bedürfnisse der betroffenen Menschen angepasst», lobte Susanne Aebischer (CVP, Kerzers). «Das Gesetz kommt in sämtlichen Punkten der Gleichheit aller Menschen nach», sagte Benoît Rey (CSP, Freiburg).

Befürchtungen betrafen vor allem die Finanzen. «Ich hoffe, der nächste Schritt, die Finanzierung, wird auch so entschlossen erfolgen», sagte Kirthana Wickramasingam (SP, Bulle). «Werden auch genügend Mittel für das zusätzliche ambulante Angebot vorhanden sein?», fragte André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen).

Zweites Gesetz folgt später

Auf eine spätere Session verschoben hat der Grosse Rat die zweite Lesung und die Genehmigung des Gesetzes über die professionellen Institutionen und die Pflegefamilien. Dabei geht es um die Definition, Erfassung und Koordination der Leistungsanbieter und um deren Aufgabenbereich. Umstritten waren bei der gestrigen Debatte die Definition der anerkannten Pflegefamilien (siehe Kasten) und auch die Frage, wer Bedarfsabklärungen bei Menschen mit Behinderungen vornehmen darf. Betrand Morel (CVP, Lentigny) wollte diese Abklärung einem kleinen Kreis an Institutionen überlassen, scheiterte jedoch mit seinem Antrag. Dafür erreichte er anschliessend eine Verschiebung der Schlussabstimmung.

Wohnen

Kein erleichterter Zugang für Behinderte bei Neubauten

Durch Interventionen der öffentlichen Hand sollen Menschen mit Behinderungen über ein bedarfsgerechtes Angebot an Wohnungen verfügen. Diesen Anspruch stellte der Staatsrat an das neue Behindertengesetz, und er sah dazu auch Massnahmen vor. Gemäss der bisherigen Gesetzgebung muss in einen Neubau ein Lift eingebaut werden, wenn das Gebäude mindestens acht Wohnungen oder aber sechs Wohnungen und drei Etagen umfasst. Im Entwurf zum neuen Gesetz sollte diese Minimalanforderung auf drei Wohnungen und drei Stockwerke oder vier Wohnungen und zwei Etagen ausgedehnt werden. Das Parlament lehnte diese Anpassung jedoch mit 51 gegen 44 Stimmen ab. Es folgte damit einem Antrag von Anne Meyer Loetscher (CVP, Estavayer-le-Lac); sie kritisierte die hohen Kosten einer Liftinstallation. Im Gegensatz dazu hatte Be­noît Rey (CSP, Freiburg) gefordert, dass auch bei grösseren Renovationen ein Lift Pflicht wird. Sein Vorstoss unterlag aber dem Antrag Meyers.

uh

Pflegefamilien

Ausnahmeregelung für Grossfamilie in Guschelmuth

Das Gesetz über die sozialpädagogischen Institutionen berücksichtigt eine Nische: die fünf professionellen Pflegefamilien des Kantons. Der Gesetzesentwurf definiert diese Pflegefamilien und nennt auch die Anforderungen. Mindestens ein Elternteil muss eine sozialpädagogische Ausbildung haben, und die Aufnahmekapazität einer Familie ist auf fünf Minderjährige oder junge Erwachsene beschränkt. Der Grosse Rat stimmte aber mit 56 gegen 29 Stimmen einem Antrag von vier Deutsch­frei­burger Grossräten zu, gemäss dem ausnahmsweise mehr als fünf Pflegekinder möglich sein sollen. Diese Anpassung ist vor allem auf einen Fall ausgerichtet: die Grossfamilie Sunneblueme in Guschelmuth. Gerade weil es sich aber um einen Einzelfall handelt, hatten weder die Kommission noch Staatsrätin Anne-Claude Demierre eine Ausnahme befürwortet. Wie sie sagte, wohnen in Guschelmuth elf Pflegekinder. Die Verantwortliche sei 67-jährig, und eine Nachfolgerin sei nicht in Sicht.

uh

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