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Es bleibt bei versuchter Tötung

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Ein Paravent teilte gestern den Saal des Freiburger Kantonsgerichts: Er schirmte eine 50-jährige Frau vom Angeklagten ab. Er hatte ihr im November 2015 ein Auge ausgestochen.

Telefonanrufe aus Sorge?

Das Bezirksgericht Saane hat den heute 61-jährigen Portugiesen im November 2016 zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt – dies wegen versuchter Tötung, Ehrverletzung, Telefonterror und Drohung. Der Mann wehrte sich gegen dieses Urteil: Sein Anwalt Philippe Maridor plädierte gestern dafür, dass er nicht wegen versuchter Tötung, sondern wegen schwerer Körperverletzung verurteilt werden solle. Alle anderen Anklagepunkte seien fallen zu lassen.

Sein Mandant habe es nicht einfach gehabt, sagte Maridor. Er sei mit seiner Frau in die Schweiz gekommen, und diese habe sich um alles gekümmert. Wegen einer Verletzung an den Schultern habe er bereits als 50-Jähriger nicht mehr auf dem Bau arbeiten können. Als seine Frau verstarb, habe er das Opfer kennengelernt; vier Jahre waren die beiden zusammen. «Dann hat sie ihn verlassen, von einem Tag auf den anderen.» Sein Mandant habe sie nicht mit Telefonanrufen terrorisiert; er habe sich nur versichern wollen, dass es ihr gut gehe. «Er hat nicht verstanden, warum sie gegangen ist.»

Er habe ihr und ihrer Tochter auch nie mit dem Tod gedroht. «Er wollte sich selbst umbringen und sagte dies den beiden Frauen.» In der Nacht auf den 21. November 2015 habe er nicht schlafen können und beschlossen, sich von der Zähringerbrücke zu stürzen. Auf dem Weg dorthin habe er zufällig seine Ex-Freundin gesehen und habe dann vor ihrer Arbeitsstelle auf sie gewartet. «Das Messer, mit dem er sie verletzt hat, trug er immer bei sich.» Der Mann habe auf sich selbst eingestochen und sein Opfer erst getroffen, als dieses intervenierte.

Staatsanwalt Jean-Luc Mooser zeichnete ein ganz anderes Bild des Angeklagten. «Während Monaten hat er seine Ex-Freundin bedroht, verfolgt, eingeschüchtert.» Dies sei ein extremer Fall von häuslicher Gewalt. «In seinem Stolz und seinem Egoismus verletzt, passte er sie an ihrer Arbeitsstelle ab.» Erst habe er ihr fünf Stiche in den Brustbereich verpasst, dann ins Gesicht. «Er sagte ihr: ‹Wir werden beide sterben›, und stach erst sich selbst in die Brust, dann in ihr Auge.» Die Frau habe nur überlebt, weil sie einen kühlen Kopf bewahrt habe. «Sie zog das Messer aus ihrem Auge und versteckte es.» Sonst hätte der Angreifer sie erstochen. Der Staatsanwalt plädierte darum dafür, die sieben Jahre Haft zu bestätigen.

Die Frau hat ihr Auge verloren und trägt am Oberkörper Narben von der Messerattacke. Ihre Anwältin Anne-Sophie Brady verlangte deshalb eine höhere Summe für die Genugtuung: 20 000 statt der vom Bezirksgericht festgelegten 10 000 Franken. «Meine Mandantin ist für ihr Leben gezeichnet», sagte Brady. Ihr Gesicht sei entstellt, sie leide täglich an starken Schmerzen und habe Schlafstörungen. Der Angeklagte habe keine Reue gezeigt.

Die Frau sagte: «Es ist schwierig, ich kann mich kaum an die Augen-Prothese gewöhnen.» Sie hat bereits fünf Operationen hinter sich, die sechste steht bevor. Und sie hat Angst: «Wenn er aus dem Gefängnis entlassen wird, will er mich töten.»

30 000 Franken Genugtuung

Das Kantonsgericht passte das Urteil des Bezirksgerichts Saane teilweise an. So wird der Angeklagte nicht wegen Ehrverletzung verurteilt. Alle anderen Anklagepunkte hingegen bleiben bestehen – insbesondere die versuchte Tötung. Auch die Haftstrafe bleibt gleich hoch. Das Gericht gibt zudem dem Opfer recht und spricht ihm eine Genugtuung von 30 000 Franken zu.

«Er hat bereits vor der Tat Morddrohungen gegen das Opfer ausgesprochen», sagte Gerichtspräsidentin Catherine Overney. «Er wollte die Frau töten.» Während der Tat habe er ihr auch gesagt: «Wir werden beide sterben.» Die Haftstrafe von sieben Jahren sei angemessen, gerade angesichts der Schwere der Tat und der schweren Schuld. Er habe aus egoistischen Motiven gehandelt und keine Reue gezeigt. «Seine Tat hat zudem dramatische Konsequenzen für das Opfer», sagte Overney.

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