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Flucht dank Bettlaken und Handy

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Gestern wurden neue Details zur Flucht von Bashkim L. aus dem Freiburger Zentralgefängnis (FN von gestern) bekannt. Gemäss dem Mediensprecher der Kantonspolizei, Martial Pugin, benutzte der mutmassliche Täter des Tötungsdelikts von Frasses mehrere Bettlaken, um eine Mauer des Gebäudes hinunterzusteigen. Wie der 35-Jährige es geschafft hatte, aus seiner Einzelzelle zu entfliehen, könne er aus Sicherheitsgründen nicht sagen.

Die “La Liberté” zeigt das Bettlaken-Bild auf FB:

Bestätigen kann Pugin aber, dass L. bei seiner Flucht keine Gewalt angewendet hat. «Jedenfalls ist L. sehr gerissen vorgegangen», so der Polizeisprecher. Wie sich die Flucht genau abgespielt habe, sei Gegenstand der noch laufenden Untersuchungen. Das Zentralgefängnis bezeichnet Pugin trotz dieses Vorfalls als sehr sicher. Das letzte Mal sei es einem Gefangenen vor zwölf Jahren gelungen, von dort zu entfliehen. Jene Person sei allerdings einen Tag nach ihrer Flucht wieder geschnappt worden, während von L. weiterhin jede Spur fehle. Man vermute, dass er sich ins Ausland abgesetzt habe. Dass L. bei seiner Flucht Hilfe von aussen und ein Mobiltelefon erhalten habe, sei sehr wahrscheinlich. Die Behörden gehen zwar davon aus, dass diese Hilfe nicht von einem Mitarbeitenden des Gefängnis geleistet worden sei, dies müsse aber noch genauer untersucht werden.

Auch zur Frage, wieso die Polizei die Öffentlichkeit erst zwei Tage nach dem Vorfall informiert habe, nimmt Pugin Stellung. «Unsere Ermittlungen hatten absolute Priorität vor der Kommunikation», sagt er. «Da galt es, keine Zeit zu verlieren.» L. gelte als gefährlich, und dennoch bestehe wegen seiner Flucht keine unmittelbare Gefährdung der Gesamtbevölkerung. Denn L. sei kein Terrorist. Der Fall Frasses sei vielmehr im Umfeld eines «Clan-Krieges» in einem fast mafiösen Milieu zu sehen. Dennoch empfiehlt Pugin, den Gesuchten bei Sichtung nicht persönlich anzusprechen, sondern die Notrufnummer 117 anzurufen.

Eine Selbstbefreiung aus dem Gefängnis ist laut Barbara Baumberger, Gerichtsschreiberin der Staatsanwaltschaft, übrigens kein Straftatbestand.

jcg

 

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