Das Bundesgericht hat in einem der grössten Korruptionsverfahren der Schweiz ein Urteil gefällt. 2013 wurden fünf Tschechen – der eine von ihnen wohnt in Freiburg – und ein Belgier für ein Scheingeschäft bei der Privatisierung des Bergbaukonzerns MUS verurteilt: Sie hatten das Unternehmen zuerst finanziell ausgehöhlt und dann mit dem Geld über ihre Schweizer Firma billig Aktien gekauft. Der tschechische Staat erlitt dadurch einen Schaden von mindestens 70 Millionen Franken Die Angeschuldigten wurden wegen Betrug oder Gehilfenschaft zu Betrug zulasten der Tschechischen Republik, qualifizierter Geldwäscherei sowie qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung zu Haftstrafen zwischen eineinhalb und viereinhalb Jahren sowie hohen Geldstrafen verurteilt.
Das Bundesgericht bestätigt nun in den wesentlichen Punkten das Urteil des Bundesstrafgerichts. Jedoch muss das Bundesstrafgericht nochmals die Strafzumessung bei drei der Beschuldigten prüfen. Beim belgischen Verurteilten muss es prüfen, ob der Betroffene vorsätzlich gehandelt hat.
Die Tschechische Republik war von dem Verfahren ausgeschlossen: Diese Beschwerde heisst das Bundesgericht gut. Damit kann der Staat nun das Vermögen aus dem Betrug zurückfordern, das von der Bundesanwaltschaft beschlagnahmt worden ist.
Bundesgericht, Urteile 6B_653/2014, 6B_659/2014, 6B_660/2014, 6B_663/2014, 6B_668/2014, 6B_669/2014, 6B_671/2014, 6B_672/2014, 6B_687/2014, 6B_688/2014, 6B_695/2014