Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Freiburger Tscheche wegen Korruption verurteilt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Bundesgericht hat in einem der grössten Korruptionsverfahren der Schweiz ein Urteil gefällt. 2013 wurden fünf Tschechen – der eine von ihnen wohnt in Freiburg – und ein Belgier für ein Scheingeschäft bei der Privatisierung des Bergbaukonzerns MUS verurteilt: Sie hatten das Unternehmen zuerst finanziell ausgehöhlt und dann mit dem Geld über ihre Schweizer Firma billig Aktien gekauft. Der tschechische Staat erlitt dadurch einen Schaden von mindestens 70 Millionen Franken Die Angeschuldigten wurden wegen Betrug oder Gehilfenschaft zu Betrug zulasten der Tschechischen Republik, qualifizierter Geldwäscherei sowie qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung zu Haftstrafen zwischen eineinhalb und viereinhalb Jahren sowie hohen Geldstrafen verurteilt.

Das Bundesgericht bestätigt nun in den wesentlichen Punkten das Urteil des Bundesstrafgerichts. Jedoch muss das Bundesstrafgericht nochmals die Strafzumessung bei drei der Beschuldigten prüfen. Beim belgischen Verurteilten muss es prüfen, ob der Betroffene vorsätzlich gehandelt hat.

Die Tschechische Republik war von dem Verfahren ausgeschlossen: Diese Beschwerde heisst das Bundesgericht gut. Damit kann der Staat nun das Vermögen aus dem Betrug zurückfordern, das von der Bundesanwaltschaft beschlagnahmt worden ist.

njb

Bundesgericht, Urteile 6B_653/2014, 6B_659/2014, 6B_660/2014, 6B_663/2014, 6B_668/2014, 6B_669/2014, 6B_671/2014, 6B_672/2014, 6B_687/2014, 6B_688/2014, 6B_695/2014

Meistgelesen

Mehr zum Thema