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Fruchtfolgefläche ist kein Problem mehr

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167 000 Hektaren beträgt die Fläche des Kantons Freiburg. Davon sind 45 000 Hektaren Wald, 16 000 Hektaren Sömmerungsflächen und 14 000 Hektaren werden für das Wohnen und Infrastrukturen genutzt. Etwa 76 000 Hektaren sind Landwirtschaftsland.

Ein Teil dieses Landwirtsschaftslands, die Fruchtfolgeflächen, drohte lange Zeit den kantonalen Richtplan zu blockieren. «Fruchtfolgeflächen sind Flächen, die gepflügt werden können», bringt es die Freiburger Landwirtschaftsdirektorin Marie Garnier (Grüne) auf den Punkt. Um als Fruchtfolgefläche zu gelten, muss eine Parzelle eine Mindestgrösse und eine gute Struktur haben, in einer geeigneten klimatischen Zone liegen, der Boden muss auf einer Tiefe von mindestens 50 Zentimetern nutzbar sein und er darf nicht kontaminiert sein, ergänzt Garnier. Bezüglich Fruchtfolgeflächen stellt der Bund strikte Vorgaben an die Kantone. Er verlangt eine genügende Fläche an gutem Landwirtschaftsland, um in Krisenzeiten die Landwirtschaftsversorgung sicherzustellen. Für den Kanton Freiburg lautet die minimale Vorgabe 35 800 Hektaren.

«Gefunden»

«Es ist ein rein theoretischer Wert», so Marie Garnier. «Er hat nichts mit den Bedürfnissen der Landwirtschaft zu tun.» Doch dieser Wert bereitete dem Kanton Freiburg bis vor kurzem noch Kopfzerbrechen. Bei einer Berechnung vor vier Jahren wies Freiburg ein Defizit von 216 Hektaren an Fruchtfolgeflächen auf. Wird die Quote nicht erreicht, kann ein Kanton keine Einzonungen mehr vornehmen. Im Falle von Freiburg hätte dies zur Folge, dass der kantonale Richtplan und somit die ganze räumliche Entwicklung blockiert wären.

Nun gibt Garnier Entwarnung: «Wir habe die fehlenden Flächen gefunden», so Garnier. «Wir haben die Parzellen im Kanton etwas genauer angeschaut und kamen zum Schluss: Da, wo ein Bauer pflügt, ist das Land wohl auch kultivierbar.»

Zu Hilfe kam ihrer Direktion die neue Informatiklösung «Gelan», über welche die Erhebung und Bearbeitung von Agrardaten sowie die Auszahlung der Direktzahlungen erfolgt. Und siehe da: Die Neuerhebung ergab eine Fruchtfolgefläche von 35 975 Hektaren, also 175 Hektaren mehr als vom Bund verlangt. «Der Bund hat diese Berechnung validiert», so Garnier. Wie sie sagt, dürfte der Bund gar noch 400 Hektaren zusätzlich in sein Inventar einschreiben. Die Reserve ist also komfortabel. Der Kanton kann somit einen Teil davon in den kommenden Jahren für Entwicklungsprojekte vorsehen.

Grössere Projekte in Spezialzonen ausserhalb des Siedlungsgebietes müssen kompensiert werden. Gemäss Garnier gibt es verschiedene Möglichkeiten, um gewisse Parzellen neu zu Fruchtfolgeflächen zu machen. So können nicht mehr genutzte Kiesgruben geebnet und auf einer tieferen Ebene als vor der Nutzung wieder der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. «Die Bauunternehmen wissen das. Diese Möglichkeit muss in die Planung einbezogen werden», sagt die Staatsrätin.

Weiteres Regenerationspotenzial sieht Staatsrätin Garnier im Grossen Moos. Da ist seit der Entwässerung durch die landwirtschaftliche Nutzung viel Torf verschwunden, so dass gewisse Böden nicht mehr die für eine Fruchtfolgefläche erforderliche Tiefe aufweisen. Gemäss der Staatsrätin wird geprüft, diese Böden durch Erdmaterial aus Bauzonen wieder aufzuwerten (siehe Kasten).

Verdichtete Landwirtschaft

Der kantonale Richtplan trägt in einem Punkt speziell der strukturellen Entwicklung der Landwirtschaft Rechnung: Er geht ausdrücklich auf die laufende Diversifizierung der Landwirtschaft ein und sieht deshalb die Schaffung von Perimetern für diversifizierte Landwirtschaft vor. Er legt die Voraussetzung und die Grundsätze für solche Perimeter fest und bezeichnet die Gebiete, die sich für solche Perimeter eignen, und solche, die dafür nicht zulässig sind. Gewünscht sind Standorte in der Nähe von Industrie- und Gewerbezonen, die sich weniger zum Ackerbau eignen.

«Um solche Zonen auf Fruchtfolgeflächen zu schaffen, müssen wir sie im Richtplan als Projekte von kantonaler Bedeutung bezeichnen», erklärt Marie Garnier. Mit diesen Perimetern sollen Landwirte die Möglichkeit haben, ihre Einnahmequellen zu diversifizieren. Die Projekte können nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe umfassen, oder sie können landwirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen einer inneren Aufstockung betreffen. Konkret können auch mehrere Landwirte eine solche Tätigkeit gemeinsam ausüben.

Gemäss Marie Garnier ist unter dieser Aufstockung ein Betrieb zu verstehen, dessen Nutzung darüber hinausgeht, was der Boden eigentlich erlauben würde. Gemäss dem Richtplan müssen solche Projekte mit den Merkmalen der Freiburger Landwirtschaft vereinbar sein. Speziell erwähnt er die Möglichkeit zum Pflanzenbau in Gewächshäusern (siehe Kasten) und Tierhaltung in Masthallen. Solch intensive Produktion ist gemäss der Staatsrätin durchaus mit ihrem grünen Gewissen vereinbar: «In einem Glashaus können das Klima und die Feuchtigkeit reguliert werden. Ein Einsatz von Fungiziden ist da weniger oder gar nicht notwendig.» Zudem seien die Bauern offen für Ersatzmassnahmen zugunsten der Natur.

Projekte

Gemüsezentrum, Hochwasserschutz und Logistik

Im kantonalen Richtplan müssen wichtige Projekte mit grossen räumlichen Auswirkungen eingetragen sein. Aus diesem Grund sind dem Richtplan 60 Projektblätter beigefügt, in denen die vorrangigen Vorhaben des Kantons aufgelistet und beschrieben sind. Einige davon betreffen die Landwirtschaft.

So figuriert beispielsweise das Zentrum für Gemüseproduktion und -verarbeitung im Seeland unter den Projektblättern. Es handelt sich um das Vorprojekt von privaten Gesellschaften und umfasst im Wesentlichen die Errichtung einer Gewächshausanlage. Inklusive der benötigten Infrastruktur soll der Standort zwischen 74 und 100 Hektaren umfassen. Sie liegen auf Fruchtfolgeflächen. Derzeit stehen drei Perimeter zur Diskussion, alle auf dem Gemeindegebiet von Galmiz, östlich der Moosstrasse zwischen Galmiz und Sugiez.

Gemäss dem Projektblatt des Kantons sprechen die geografische Lage mit dem guten Verkehrsanschluss und die Nähe zum geplanten Biomassezentrum und Energiepark Galmiz für das Projekt.

Ein weiteres Projektblatt hat den Hochwasserschutz und die Revitalisierung des Gros­sen Mooses zum Thema. Es betrifft sämtliche Fliessgewässer im freiburgischen Grossen Moos, wovon die wichtigsten die Bibera, der Grand Canal, der Galmizkanal und der Erligraben sind. Bei rund 20 Kilometern entlang der Fliessgewässer bestehen Defizite beim Hochwasserschutz und bei den natürlichen Funktionen der Fliessgewässer, heisst es. Die Ziele des jetzt als Vorprojekt existierenden Vorhabens sind der Schutz der Bauzonen, namentlich die Strafanstalt, und das Landwirtschaftslands inklusive der Gewächshäuser. Federführend ist das «Wasserbauunternehmen der Bibera im Grossen Moos». Die Auswirkungen des Projekts belaufen sich auf rund 21 Hektaren Fruchtfolgeflächen.

Ebenfalls mit der Landwirtschaft verbunden ist das geplante Logistikzentrums im Sektor «La Guérite» im Bereich Estavayer-Lully. Das Logistikzentrum mit einer Fläche von 8,5 Hektaren soll mittelfristig den landwirtschaftlichen Güterverkehr vereinfachen. Die Beladung, die aktuell im Bahnhof Estavayer stattfindet, soll durch ein neues Gleisfeld Richtung Autobahnanschluss verlagert werden. Dadurch würden die Unfallgefahr und die Belästigung für den Passagierverkehr vermindert. Auch der Verkehr am Bahnübergang würde entlastet und gleichzeitig ein Bahnanschluss für den strategischen Sektor Rose de la Broye geschaffen. Das Projekt ist in den Händen der SBB- Infrastruktur AG.

uh

Serie

Ein Blick in die Zukunft des Kantons

Am 8. November hat der Staatsrat den kantonalen Richtplan vorgestellt. Dieser ist bis zum 10. Januar in der öffentlichen Vernehmlassung. Die Bevölkerung kann sämtliche Dokumente des Richtplans einsehen und dazu Stellung beziehen. In einer Serie beleuchten die FN die wichtigsten Punkte dieses zentralen Instruments der kantonalen Entwicklung.

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