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Garniers letzter Auftritt im Kantonsparlament

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Beim letzten Geschäft der diesjährigen März-Session wird sich der Grosse Rat von der abtretenden Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) verabschieden. Die Direktorin der Institutionen, der Land- und der Forstwirtschaft bringt bei dieser Session noch eine ganze Reihe von Dossiers vor, die sie vor dem Amtsende zum Abschluss bringen möchte.

Als allerletztes Geschäft wird das Kantonsparlament am Freitag über eine Erweiterung des Kantons Freiburg um rund 100 Hektaren und 50 Einwohner bestimmen: die Aufnahme der bernischen Gemeinde Clavaleyres durch eine Fusion mit Murten. Nachdem bereits der bernische Grosse Rat der Fusion zugestimmt hat, wird nun derselbe Schritt vom Freiburger Parlament erwartet. Dazu liegt ihm ein entsprechender Gesetzesentwurf vor, in dem die Modalitäten dieser Fusion geregelt werden. Das ist nötig, weil weder die Verfassung noch die Gesetzgebung im Kanton einen solchen Fall vorsieht. Nicht eindeutig geregelt ist die Frage einer Finanzhilfe: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Staatsrat die Fusion einer ausserkantonalen Gemeinde finanziell unterstützen kann. Die vorberatende Kommission will hingegen eine Änderung, wonach der Kanton Freiburg definitiv eine Finanzhilfe ausrichtet. Die Fusion als Ganzes wird von der Kommission nicht infrage gestellt; sie sollte auf das Jahr 2021 hin erfolgen.

Klarere Gemeindefinanzen

Am meisten Zeit ist bei der März-Session für die Beratungen über ein Gesetz zum Finanzhaushalt der Gemeinden vorgesehen. Nach dem Eintreten und dem Beginn der ersten Lesung heute geht die Debatte über das Gesetz am Mittwoch- und Donnerstagmorgen weiter.

Bei diesem Gesetz geht es hauptsächlich um die Einführung eines neuen Modells zur Rechnungslegung. Dabei sollen insbesondere die Vermögenswerte von Gemeinden rea­listischer dargestellt werden. Das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 lässt einen besseren Vergleich mit anderen Kantonen oder Gemeindeverbänden zu. Es richtet sich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und strebt Transparenz und Bilanzwahrheit an. Murten hat das Modell zuletzt bereits in einem Pilotprojekt angewandt. Ziel ist, dass die ersten Gemeindebudgets 2020 nach diesem Modell erfolgen.

Das Gesetz umfasst insgesamt 86 Artikel. Die vorberatende Kommission hat es nach drei Lesungen zwar einstimmig angenommen, dabei aber 25 Abänderungsanträge genehmigt. Weitere neun Änderungsanträge fanden in der Kommission keine Mehrheit.

Vermögenssteuern im Visier

Nebst diesem neuen Gesetz berät der Grosse Rat auch die Änderung des Gesetzes über den interkantonalen Finanzausgleich. Dieser setzt sich aus einem Ressourcenausgleich und einem Bedarfsausgleich zusammen. Beim Ressourcenausgleich sind keine Änderungen vorgesehen. Beim Bedarfsausgleich sollen hingegen Sozialbereiche vom Vorschul- bis zum Seniorenalter neu und stärker gewichtet werden, vor allem im Vergleich zu technischen Bereichen wie dem Verkehr. Kleine und mittlere Gemeinden mit vielen betagten und jungen Menschen könnten am meisten profitieren.

Gleich mit vier Vorstössen, die direkt oder indirekt eine Steuersenkung verlangen, beschäftigen sich die Grossrätinnen und Grossräte am Mittwoch. Eine Motion aus den Reihen der SVP möchte eine Senkung der Einkommensstreuer auf 95 Prozent und der Vermögenssteuer auf 75 Prozent. Eine Motion aus der CVP-Fraktion will die Vermögenssteuer «in den Bereich des schweizerischen Mittels» senken. Und eine dritte Motion fordert die Herabsetzung der Steuern auf den Kapitalleistungen aus der Vorsorge. Der Staatsrat hat einzig bei der Vermögenssteuer ein Entgegenkommen von maximal 25 bis 30 Millionen Franken signalisiert. Festhalten will der Staatsrat dafür an den reduzierten Pauschalabzügen für Krankenkassenprämien. Diese waren als Teil des Struktur- und Sparmassnahmenprogramms gesenkt worden.

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