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Keine Amnestie bei unrechtmässiger Sozialhilfe

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Der Fall des Kantons Genf hatte Hubert Dafflon (CVP, Grolley) bewogen, den Staatsrat anzufragen, ob eine bedingte Amnestie für Bezüger unrechtmässiger Sozialhilfe im Kanton Freiburg möglich wäre. In Genf haben 92 000 Empfänger von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe einen Brief erhalten, wonach sie im Falle einer Täuschung die zu Unrecht bezogenen Beträge straffrei melden könnten. 3200 Personen hätten das getan.

Eine solche Massnahme ist im Kanton Freiburg nicht geplant, antwortete nun der Staatsrat. Er verweist darauf, dass seit Oktober 2016 ein neuer Artikel im Strafgesetzbuch in Kraft ist, gemäss dem nicht nur Betrug, sondern auch das Verschweigen von Tatsachen zum Bezug von Sozialleistungen strafbar ist. Ausländer könnten dafür zudem des Landes verwiesen werden.

Der Staatsrat weist darauf hin, dass eine Verschärfung von Sanktionen weder in diesem noch in anderen Bereichen mit einer Amnestie oder einer Informationskampagne einhergeht. Die Regionalen Sozialdienste würden entsprechende Informationen aber stets weiterleiten.

Zudem ist der Staatsrat der Meinung, der Aufwand wäre zu gross. Nimmt man Genf als Vergleich, erwartet der Staatsrat bloss etwa sechs Selbstanzeigen.

Der Staatsrat weist zudem darauf hin, dass mit dem bevorstehenden automatischen Informationsaustausch in diesem Jahr mehr Personen ihre ausländischen Vermögen deklarieren. Gegenüber 2016 beträgt der Anstieg 40 Prozent, gegenüber 2015 gar 120 Prozent. Es sei also davon auszugehen, dass sich die sechs Personen aus der Statistik wegen des Informationsaustausches ohnehin selbst anzeigen.

uh

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