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Klare Abfuhr für SP-Parlamentarier

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Grossrat Xavier Ganioz (SP, Freiburg) forderte den Staatsrat in einer 2014 eingereichten Motion dazu auf, gesetzliche Bestimmungen auszuarbeiten, die sicherstellen, dass der Kanton Freiburg schwule, lesbische, bi-, trans- und intersexuelle Personen nicht in Länder ausschafft, in denen homophobe Gesetze gelten oder in denen sie systematisch verfolgt werden. Der Staatsrat empfiehlt nun dem Grossen Rat, die Motion abzulehnen – «so weit sie zulässig ist», wie es in der staatsrätlichen Antwort heisst.

«Sache des Bundes»

Der Erlass gesetzlicher Grundlagen, welche die Kantonsbehörde in Migrationsfragen mit Entscheidungskompetenzen ausstattet, stünde klar im Widerspruch zur Bundesverfassung, so der Staatsrat. Diese sehe vor, dass die Gesetzgebung über die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern sowie über die Gewährung von Asyl klar Sache des Bundes sei.

Diesem Grundsatz werde auch im Asylgesetz des Bundes Rechnung getragen, das in mehreren Volksabstimmungen genehmigt wurde. Dieser Rechtsgrundsatz gelte namentlich auch im Hinblick auf die Prüfung der Zulässigkeit und Zumutbarkeit einer Wegweisung.

Die Bundesbehörde verfügt laut dem Staatsrat dank ihrer diplomatischen Vertretungen in den entsprechenden Ländern auch allein über die nötigen Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten und Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung, um den Wahrheitsgehalt von vorgebrachten Asylgründen jeder Art zu überprüfen.

«Entscheide sind anfechtbar»

Wie die Bundesbehörde bestreite auch der Staatsrat in keiner Weise das Grundrecht jeder Person, ihre sexuelle Orientierung zu leben, ohne deswegen benachteiligt zu werden. Er wolle jedoch die Regeln des Schweizer Rechtsstaats respektieren. Es gebe keinen rechtlichen Spielraum, der einem Kanton erlauben würde, Wegweisungsentscheide des Bundes anzufechten.

Die Tatsache, dass die Einschätzung einer persönlichen Situation durch die Bundesbehörde nicht mit jener der gesuchstellenden Person übereinstimmt, erlaube es dem Kanton nicht, die Rolle dieser Bundesbehörde zu übernehmen. Ebenso wenig stehe es ihm zu, die von der Bundesbehörde angewandten Bestimmungen des internationalen Rechts mit seiner eigenen Gesetzgebung zu korrigieren. Wenn die Rechtsanwendung in konkreten Fällen als zu ­restriktiv angesehen werde, sei sie im Übrigen vor dem ­Bundesverwaltungsgericht anfechtbar.

«Regelrechter Affront»

«Mit dieser Antwort des Staatsrats bin ich überhaupt nicht einverstanden», sagte Xavier Ganioz auf Anfrage. «Sie zeugt von Kurzsichtigkeit und stellt einen regelrechten Affront dar.» Der Kanton habe in diesem Bereich durchaus Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Das zeige einerseits die Praxis im Kanton Waadt, aber auch die Möglichkeit einer Resolution durch den Kanton auf nationaler Ebene. «Die Thematik bleibt auf jeden Fall aktuell», so Ganioz. Es werde wohl noch eine lebhafte Diskussion darüber im Grossen Rat folgen.

«Mit dieser Antwort des Staatsrats bin ich überhaupt nicht einverstanden.»

Xavier Ganioz

Grossrat (SP, Freiburg)

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