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Notlösung für die Finanzierung von Skilagern

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Der Entscheid des Bundesgerichts fiel kurz vor Weihnachten. Die obersten Richter des Landes erinnerten unmissverständlich daran, dass Artikel 19 der Bundesverfassung ohne Wenn und Aber gilt: Der Grundschulunterricht ist unentgeltlich. Das bedeutet, dass Elternbeiträge für Schulmaterial, obligatorische Lager, sportliche und kulturelle Aktivitäten nicht erlaubt sind. Mit Ausnahme der Kosten, welche die Eltern einsparen, weil ihre Kinder nicht zu Hause verpflegt werden müssen.

Elternbeiträge waren bisher auch im Kanton Freiburg gang und gäbe und stützten sich auf Artikel 10 des Freiburger Schulgesetzes. Die kantonale Direktion für Erziehung, Kultur und Sport gab Ende Januar eine Weisung heraus, dass die neue Regelung rückwirkend ab dem 29. Dezember 2017 gilt. Das brachte die Schulen und Gemeinden in Bedrängnis. Denn viele der betroffenen Aktivitäten waren bereits fest gebucht und ohne hohe Annullierungskosten nicht rückgängig zu machen. Es sei denn, die öffentliche Hand würde die Kosten übernehmen, was wegen der bereits gemachten Budgets nachträglich schwierig sein würde (die FN berichteten).

Provisorische Lösung

Die Erziehungsdirektion hat nun zusammen mit dem Freiburger Gemeindeverband und der Oberamtmännerkonferenz eine provisorische Lösung gefunden, um die unmittelbaren Auswirkungen des Bundesgerichtsentscheids aufzufangen. Sie appellieren an den guten Willen der Eltern. In einem Brief werden sie darum gebeten, sich ausnahmsweise noch einmal an bereits fest gebuchten Aktivitäten zu beteiligen. Hierzu hat der Gemeindeverband in Zusammenarbeit mit der Erziehungsdirektion einen Musterbrief entworfen, der Schulleitungen und Gemeinden zur Verfügung gestellt wird. Dominique Butty, Präsident des Gemeindeverbandes, ist zuversichtlich, dass die Eltern mitspielen werden, wie er auf Anfrage sagte. Sollten dennoch gewisse Beträge offen bleiben, müssten sie von den Gemeinden übernommen werden. Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen (CVP) sieht darin eine pragmatische Lösung, um die vordringlichsten Probleme zu lösen. In einem zweiten Schritt sollen die Gemeinden eine Liste sämtlicher kulturellen und sportlichen Aktivitäten, die den Eltern in Rechnung gestellt werden, erstellen.

Hier geht’s zur Vorgeschichte.

Mittelfristige Lösung

Die Fragebogen sollen nächstens verschickt werden, die Gemeinden haben dann drei Woche Zeit, ihre Angaben zu machen. So kann der Kanton eruieren, welche Kosten noch bis Ende Schuljahr, also Ende Juni, anfallen. «Denn der Kanton muss unter Umständen einspringen, und ich kann nur mit konkreten Zahlen an den Staatsrat gelangen», erläutert Erziehungsdirektor Jean-­Pierre Siggen diese zweite Massnahme.

Langfristige Massnahme

In einem dritten Schritt geht es darum, eine langfristige Lösung für die Kostenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden zu finden. «Im Mai oder Juni werde ich dem Grossen Rat eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Schulgesetzes vorlegen», so Siggen. Dabei werde die Elternbeteiligung aus dem Gesetz gestrichen und stattdessen eventuell ein Verteilschlüssel fixiert. Im August werde die Neuregelung dann in Kraft treten. Siggen verweist darauf, dass die Themen Elternrat, Schulkreise und Schülertransportkosten bis dahin ebenfalls geregelt sein sollen.

Aktivitäten bleiben Pflicht

Die kantonale Erziehungsdirektion und der Freiburger Gemeindeverband betonen, dass es ihnen sehr wichtig sei, dass alle Schülerinnen und Schüler während ihrer obligatorischen Schulzeit weiterhin an einer angemessenen Anzahl schulischer Aktivitäten teilnehmen können. «Die Teilnahmepflicht ist für uns unverhandelbar. Wir haben einzig ein Finanzierungsproblem zu lösen», so Jean-Pierre Siggen ­(siehe Kasten).

Grundschule

Eislaufen und Technorama sind nicht freiwillig

Beat Zemp, der Zentralpräsident des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz, betont, dass das Bundesgericht mit seinem Urteil einen starken Pflock eingeschlagen hat gegen die schleichende Privatisierung der öffentlichen Volksschule gemäss dem Verursacherprinzip. Dies nach dem Motto: Eltern müssen für Kosten geradestehen, die wegen ihren Kindern entstehen. Die Unentgeltlichkeit der Grundschule sei auch unverzichtbar für die Gewährleistung der Chancengleichheit, die sich aus dem verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot herleite, sagte Zemp gegenüber den FN. Das gelte sowohl für Deutsch als Zweitsprache (DaZ), was unentgeltlich sein müsse, wie für kulturelle und sportliche Aktivitäten, die keinesfalls freiwillig seien. «Im Lehrplan 21 für Sport steht, dass die Kinder gleiten lernen sollen. Das geht üblicherweise nur auf Eis oder Schnee. Beides ist somit Teil der obligatorischen Bildung und kostet etwas.» Aber auch die Förderung der Sozial- und Selbstkompetenz sei Pflichtstoff. «Es gibt Kinder, die noch nie mit anderen in einem Raum geschlafen haben, bevor sie an einem Klassen­lager teilgenommen haben. Diese Erfahrung ist aber wichtig.» Auch ein Besuch des Verkehrshauses in Luzern oder des Technoramas in Winterthur gehörten zur Grundbildung eines Kindes und dürften nicht fakultativ sein, um Kosten zu sparen.

rsa

 

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