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Rastplatz für Fahrende bald bereit

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Die Inbetriebnahme des Durchgangsplatzes für Fahrende La Joux-des-Ponts an der A 12 hätte schon letztes Jahr erfolgen sollen. Entsprechend ungeduldig zeigte sich Grossrat Nicolas Galley (SVP, Ecuvillens): Er wollte vom Staatsrat in einer Anfrage wissen, welches der Stand der Dinge sei, und wie die Verantwortlichkeiten und Kosten zum Bau und Unterhalt geregelt seien.

Gemäss Antwort des Staatsrats sollten die im Sommer 2016 begonnenen Bauarbeiten beendet sein. Die Inbetriebnahme des Rastplatzes ist noch in diesem Monat vorgesehen. Der Rastplatz auf der Alpen-Seite der Autobahn (Fahrt­richtung Freiburg) ist in zwei klar getrennte Sektoren aufgeteilt: Der eine Teil bietet über das ganze Jahr zwölf Abstellplätze für Lastwagenführer an. Der andere Sektor bietet von November bis Februar sechs Lastwagen und von März bis Oktober 40 Wohnwagen von Fahrenden Platz. Zudem wurde auf der Jura-Seite der Rastplatz auf 46 Lastwagenplätze ausgebaut.

Die Arbeiten lagen in der Verantwortung des Bundesamts für Strassen, der Rastplatz wird aber dem Kanton zur Verfügung gestellt, so der Staatsrat. An den Baukosten von 2,8 Millionen Franken zahlt der Kanton dem Bund eine pauschale Abgeltung von 800 000 Franken. Das Bundesamt bleibt Besitzerin der Grundstücke.

Aufenthaltsdauer noch offen

Für die Nutzung durch die Fahrenden von März bis Oktober ist der Kanton Freiburg zuständig. Wie es in der Antwort heisst, wird die Polizei für den Empfang und die Sicherheit während des Aufenthalts verantwortlich sein. Der Zugang zum Rastplatz sei nur über die Autobahn möglich. Entsprechend könne die Polizei vom Einsatzzentrum Vaulruz aus die Bewegungen der Fahrenden effizient kontrollieren. Für die Reinigung der Infrastruktur werden Staatsangestellte sorgen. Die Reinigungskosten für die achtmonatige Benützung durch Fahrende werden auf 60 000 Franken veranschlagt. Laut Staatsrat leisten Fahrende durch die Gebühr von 20 Franken pro Tag und Wohnwagen einen Kostenbeitrag.

Noch offen ist gemäss Staatsrat die maximale Aufenthaltsdauer. Zum einen müsse die Richtlinie der Oberamtmännerkonferenz von 2016, zum anderen die Regelung anderer Rastplätze berücksichtigt werden. Es sei von einer Aufenthaltsdauer von bis zu zehn Tagen auszugehen.

uh

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