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«Sicherheit hat oberste Priorität»

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Das Bundesamt für Strassen stellt Massnahmen zur Optimierung der Fahraus- und weiterbildung zur Diskussion. Dies im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Stras­sen­ver­kehr, die noch bis Ende Oktober dauert.

Der Schweizerische Fahrlehrerverband und der Westschweizerische Fahrschulverband sind mit den vorgeschlagenen Änderungen allerdings gar nicht einverstanden. Um ihre Argumente kundzutun, luden sie gestern Donnerstag zu einer Pressekonferenz in die Räumlichkeiten des Fahrschulzentrums L2 in Romont.

Weiterhin für zwei Tage

«Wir stehen den vorgeschlagenen Massnahmen sehr kritisch gegenüber», hielt Jean-Bernard Chassot, Geschäftsführer des Westschweizerischen Fahrschulverbands, fest. Der Hauptkritikpunkt gelte der Abschaffung des zweiten Ausbildungstages für die zweite Phase der Fahrausbildung, so Chassot. Die nötigen Kursinhalte könnten schlicht nicht in einem Tag vermittelt werden. Auch wäre es aufgrund des Zeitdrucks kaum mehr möglich, die Inhalte zu vertiefen und auf einzelne Teilnehmende einzugehen. Stattdessen plädiere sein Verband dafür, die Teilnehmerzahl für die zwei Weiterbildungstage von gegenwärtig zwölf auf 16 Personen zu erhöhen – wenn man denn schon unbedingt sparen wolle. Diese Massnahme wäre immerhin ohne Abstriche bei den Kursinhalten und der Sorgfalt realisierbar.

«Es geht nicht um Einkünfte»

Chassot sprach sich auch dagegen aus, Lerninhalte von der zweiten Phase in die Grundausbildung zu verschieben. Denn diese Lerninhalte würden eine gewisse Fahrerfahrung voraussetzen. Ausserdem liesse sich dadurch kaum Geld sparen. Die Kosten für die obligatorischen Kurse in Romont würden dadurch von 700 gerade mal auf 649 Franken sinken. «Es kann nicht sein, dass wir wegen ein paar Franken Menschenleben riskieren», so Chassot. Es gehe den Fahrlehrern auch nicht um die Angst vor schwindenden Einkünften, hielt der Verbandspräsident mit Nachdruck fest. «Sicherheit hat keinen Preis, sondern oberste Priorität», bemerkte er dazu.

«Falsches Routineverhalten»

Ein weiterer Vorschlag des Bundesamts für Strassen, hinter den die beiden Fahrlehrerverbände ein grosses Fragezeichen setzen, betrifft die vorgezogene Fahrausbildung ohne professionelle Begleitung ab dem Alter von neu 17 statt wie bisher 18 Jahren. «Wir sind überzeugt, dass Junglenker von einem professionellen Fahrlehrer beaufsichtigt werden müssen», sagte Chassot. «Ansonsten wird sich diese vorgezogene Ausbildung nicht zwingend positiv auf die Praxiserfahrung auswirken.» Zum einen bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass gewisse 17-Jährige den Lernfahrausweis gar nicht nutzen, sondern erst kurz vor Ablauf der Jahresfrist in die professionelle Fahrausbildung einsteigen. Zum anderen bestehe auch das Risiko, dass sich Jugendliche ein falsches Routineverhalten ­aneignen.

Schliesslich kritisierte Chassot auch die Tatsache, dass mit der nun zur Debatte stehenden Verordnungsänderung der Unterschied zwischen geschalteten und automatischen Autos aufgehoben wird. Jemand, der während dem Fahrunterricht und der Prüfung ausschliesslich mit einem Automaten fahre, sei künftig berechtigt, als Automobilist jederzeit ein geschaltetes Fahrzeug zu steuern. Dass dies zu gefährlichen Situationen führen kann, liegt laut Chassot auf der Hand.

Reaktion des Kantons

Staatsrat steht der Revision im Allgemeinen positiv gegenüber

Auch der Staatsrat hat sich bereits zu den Plänen des Bundesamts für Stras­sen geäussert – und zwar in seiner Vernehmlassungsantwort, die grundsätzlich positiv ausfällt und das Problem der eintägigen zweiten Phase nicht anspricht. «Diese Revision verbessert die Qualität der Ausbildung, vereinheitlicht die Kategorien für Motorradfahrer mit denen der Europäischen Union und vereinfacht die administrativen Prozeduren», heisst es.

Die Kantonsregierung kritisiert aber, dass nicht kontrolliert werden soll, ob ein junger Mensch innerhalb der einjährigen Frist zwischen dem Erwerb des Lernfahrausweises und der Absolvierung einer praktischen Prüfung auch tatsächlich genug Fahrerfahrung sammeln konnte. Ausserdem würden Jugendliche, deren Arbeit den Besitz eines Fahrausweises voraussetzt, durch diese einjährige Frist bestraft.

Im Weiteren fordert der Staatsrat, die Frist zwischen der praktischen Prüfung und der zweiten Phase der Ausbildung von sechs auf zwölf Monate zu erhöhen – um den Jung­len­kern, die oft durch schulische oder militärische Aktivitäten gebunden seien, mehr zeitlichen Freiraum zu gewähren. Und schliesslich sei auch die Übertragung der Verantwortung für die Erste-­Hilfe-­Kurse vom Bund auf die Kantone nicht opportun.

jcg

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