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Solidarität für Frauen auf der Flucht

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Die Schilderung der Situation, in denen sich vier von der Ausschaffung bedrohte Frauen in Freiburg befinden (siehe Kasten) treibt der SP-Nationalrätin Valérie Piller Carrard die Tränen in die Augen. «Das politische Leben ist oft so weit von der Realität des Alltags entfernt», sagte sie gestern an einer Medienkonferenz des Bleiberecht-Kollektivs Freiburg. «Die beschriebenen Fälle zeigen, dass Behörden internationale Vereinbarungen verletzen.»

Für Frauen und ihre Kinder auf der Flucht, die aufgrund des Dublin-Abkommens in das Land ihres ersten Asylantrags zurückgeschafft werden sollen, hat die Sektion Freiburg des nationalen Bleiberecht-Kollektivs den «Appel d’elles» lanciert. Mit diesem sollen Behörden und die Bevölkerung auf die Verzweiflung der betroffenen Migrantinnen aufmerksam gemacht werden. Valérie Piller Carrard ist eine von 61 Freiburgerinnen, die sich dem Appell angeschlossen haben: Politikerinnen, Vertreterinnen von Organisationen, Akademikerinnen, Künstlerinnen, Gewerkschafterinnen und religiöse Würdenträgerinnen.

Seit März eine Sprechstunde

Das Freiburger Bleiberecht-Kollektiv organisiert seit März eine Sprechstunde für Asylbewerber. Diese findet jeden zweiten Mittwoch im Monat ab 18.30 Uhr in der interkulturellen Bibliothek «Livr­Echange» statt. Zwischen zwei und zehn Personen mit ganz unterschiedlichen Sorgen sind jeweils erschienen. «Wir schenken den Personen erst einmal Gehör», sagte Sophie Guignard von «Bleiberecht» Freiburg. Wenn der juristische Weg ihres Verfahrens nicht ausgeschöpft ist, stelle man Kontakte zu Stellen her, die helfen können. «Ist das Verfahren aber abgeschlossen, beschreiten wir den politischen Weg», so Guignard.

Gemäss Sandra Modica vom Bleiberecht-Kollektiv geht es insbesondere um das Dublin-Abkommen: Von allen Ländern setze die Schweiz im Verhältnis zur Bevölkerung das Ausweiserecht am konsequentesten um. Gemäss Modica bedeute dies aber nicht, dass die Behörden jede Ausweisung unbedingt umsetzen müssen.

Deshalb fordert der «Appel d’elles» im Fall der im Kanton Freiburg betroffenen Personen, das Dublin-Abkommen nicht strikt umzusetzen.

Forderungen an Staatsrat

Insbesondere stellt das Kollektiv drei Forderungen an die Freiburger Regierung. Diese solle die Ausschaffung der vier Frauen und ihrer Kinder aussetzen. Der Staatsrat solle auch beim Bundesrat intervenieren, damit dieser die Souveränitätsklausel für Härtefälle anwendet. Schliesslich solle sich der Staatsrat mit dem Bleiberecht-Kollektiv treffen, um eine Lösung für die betroffenen Frauen und Kinder zu finden. So könnten die humanitären Grundrechte gewährleistet und die Personen vor Gewalt geschützt werden, der sie im Falle einer Ausschaffung ausgesetzt wären.

Asylwesen

Freiburger Schicksale im Spiegel von Dublin

Das Bleiberecht-Kollektiv Freiburg hat gestern vier «alarmierende Situationen im Kanton Freiburg» vorgestellt, wo Frauen und Kinder von einer Ausweisung in ein europäisches Land gemäss Dublin-Abkommen betroffen wären. Da wären sie aber wohl erneut Gewalt ausgesetzt.

Ein Fall betrifft eine Frau aus dem Senegal, die aus ihrem Land geflüchtet ist, um der Gewalt in ihrer Familie zu entkommen. In Italien heiratete sie dann einen Mann, der sie über sechs Jahre psychisch, sexuell und körperlich misshandelt hat. Deshalb hat die Senegalesin in der Schweiz einen Asylantrag gestellt. Laut Dublin-Abkommen müsste sie nach Italien ausgewiesen werden, wo erneut Gewalt droht.

Eine weitere Frau aus Senegal ist mit ihrer sechsmonatigen Tochter geflohen, weil ihre Familie das Mädchen beschneiden wollte. Die Frau und ihre Tochter fanden sich in Spanien wieder. Dort hat ihre Familie sie aber ausfindig gemacht und plante dann, die Beschneidung in Spanien vorzunehmen. Um dem Familiennetz zu entkommen, flüchtete die Senegalesin mit ihrem Kind in die Schweiz, wo sie Asyl beantragte. Die Schweiz trat darauf aber nicht ein, weil sie Spanien für zuständig erachtet. Müsste die Frau nach Spanien zurück, wüsste sie nicht, wie sie ihre Tochter vor der Beschneidung bewahren sollte.

Eine Frau aus Äthiopien wurde in ihrem Heimatland aufgrund ihres politischen Engagements in Haft gesetzt. Aufgrund der staatlichen Verfolgung flüchtete sie nach Österreich, wo ein Mann sie fünf Monate einsperrte. Es gelang ihr, in die Schweiz zu fliehen und Asyl zu beantragen. Die Schweiz ging darauf nicht ein. Die Frau ist im siebten Monat schwanger und fürchtet, bei einer Ausweisung nach Österreich erneut in die Hände ihres Peinigers zu fallen.

Eine Eritreerin hat ihr Heimatland verlassen, um vor staatlicher Gewalt zu fliehen und um zu ihrem Mann zu gelangen, der seit 2014 in der Schweiz und heute anerkannter Flüchtling ist. Auf das Asylgesuch der Frau ging der Bund aber nicht ein; ihre Ausweisung nach Italien wurde angeordnet. Die Frau ist im sechsten Monat schwanger, und das Paar hat ein gemeinsames fünfjähriges Kind im Sudan. Eine Ausweisung nach Italien würde die Vereinigung der Familie verunmöglichen.

uh

 

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