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Speziallehrer müssen mehr arbeiten

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Sie brauchen weniger Zeit, um ihre Lektionen vorzubereiten, verbringen weniger Stunden damit, Prüfungen zu korrigieren, haben kaum jemals Elterngespräche und sind weniger in die Betreuung der Schülerinnen und Schüler eingebunden als beispielsweise Mathematiklehrerinnen und Englischlehrer: jene Lehrkräfte, die an den Kollegien Musik, Bildnerisches Gestalten und Sport unterrichten. Darum müssen sie zwei Wochenlektionen mehr unterrichten als ihre Kolleginnen und Kollegen, um auf ein 100-Prozent-Pensum zu kommen, insgesamt 26 Lektionen.

Gutachten verlangt

Eine Lehrerin und zwei Lehrer des Bildnerischen Gestaltens wehrten sich dagegen: Dies sei eine Ungleichbehandlung, argumentierten sie – und gingen vor das Kantonsgericht. Die Erziehungsdirektion habe nie genau angeschaut, was die Lehrerinnen und Lehrer im Fach Bildnerisches Gestalten leisteten; die Direktion habe sich nur auf eine Studie aus dem Kanton Genf gestützt. Sie verlangten ein Gutachten zur Arbeitszeit der Lehrkräfte des Bildnerischen Gestaltens im Vergleich zu den Lehrkräften der Hauptfächer.

Das Kantonsgericht lässt die Lehrerin und die beiden Lehrer nun aber regelrecht abblitzen. Es geht kaum auf ihre Argumente ein und folgt auf der ganzen Linie der Ansicht der Erziehungsdirektion.

So schreibt das Gericht in seinem vor kurzem veröffentlichten Urteil, im Bildnerischen Gestalten arbeiteten die Schülerinnen und Schüler über mehrere Wochen hinweg am selben Thema, so dass die Vorbereitung der Lektionen sich über eine längere Zeit auszahle. Weil das Fach meist in Doppelstunden unterrichtet werde, müssten die Lehrkräfte nicht zwei Einzelstunden vorbereiten und gewännen auch hier Zeit im Vergleich zum Unterricht von Hauptfächern. Zudem müssten Lehrkräfte des Bildnerischen Gestaltens kaum je Prüfungen korrigieren, sondern könnten die Jugendlichen während dem Unterricht bewerten. Kurz: Wer Bildnerisches Gestalten unterrichte, arbeite auf das Jahr gesehen weniger als ein Hauptfachlehrer. Das Kantonsgericht wies die Klage der drei Lehrkräfte deshalb ab.

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 601 2016 256

Bildnerisches Gestalten

«Kanton hat nie angeschaut, was wir leisten»

Komplett ungerecht» finden es drei Lehrkräfte des Bildnerischen Gestaltens, dass sie zwei Wochenlektionen mehr leisten müssen als andere Lehrer; sie gingen vor Gericht. «Die Erziehungsdirektion hat sich nie angeschaut, was wir eigentlich leisten», sagt der eine Lehrer. Das Fach habe sich mit der Einführung der neuen Matura vor rund zwanzig Jahren verändert und umfasse «mehr als nur Zeichnen»: Film, Gestalten, Grafik, Drucktechnik und räumliches Gestalten bis hin zur Performance gehörten ebenso dazu.

njb

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