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Trotz Digitalisierung sind bei einem Grundbucheintrag die Fristen lang

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Fünf Monate nach einem Grundstückerwerb reicht ein Eigentümer ein Baugesuch ein. Das kantonale Amt schickt das Dossier der Gemeinde zurück, weil der neue Eigentümer bei ihm noch nicht registriert ist. Gar ein Jahr nach einem Eigentumswechsel stellen Gemeinden ihre Steuer- und Wasserrechnungen noch immer dem alten Besitzer zu.

Solche Beispiele sorgten bei Grossrat Jean-Daniel Wicht (FDP, Villars-sur-Glâne) für Unverständnis. In einer Anfrage an den Staatsrat wollte er wissen, warum das Grundbuchamt mit seinen Daten nicht «à jour» zu sein scheint. Vor allem versteht er nicht, warum die Benachrichtigungen nicht automatisch elektronisch erfolgen.

Ein Prozess mit vielen Etappen

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass die Datenübertragung auch beim Grundbuchamt elektronisch erfolge. Dazu gibt es eine öffentliche Website sowie ein Abfragesystem nur für Abonnenten.

Der Staatsrat bestätigt, dass der ganze Prozess von der Eintragung bis zur Gültigerklärung eines Geschäfts im Hauptbuch durchschnittlich vier Monate brauche. Bei unvollständigen Eintragsbegehren könne es noch länger dauern, ohne dass dies dem verantwortlichen Grundbuchamt angelastet werden könne.

In seiner Antwort listet der Staatsrat die Etappen auf, bis ein Eintrag gültig ist: Eintrag in das Tagebuch, juristische Kontrolle, Eintrag im Hauptbuch, Überprüfung, Gültigerklärung. 2016 erhielten die Freiburger Grundbuchämter 31 000 solche Begehren, die rund 11 000 Grundstücke betrafen. Dabei ging es nicht nur um Eigentumsübertragungen, sondern auch um Dienstbarkeiten, Anmerkungen, Grundlasten, Grundpfande oder Änderungen von Grundstückgrenzen.

Ankündigungen via Intranet

Ein direkter Zugriff auf das Tagebuch sei für Aussenstehende nicht möglich, so der Staatsrat. Gemeinden und Dienststellen hätten aber via Intranet Zugriff auf gewisse Informationen. Neue Einträge werden nicht mehr als elektronische Nachrichten angekündigt, sondern auf dem Intranet verfügbar gemacht.

uh

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