Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Vermögenssteuern sollen sinken

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Steuerpolitik war das Thema von vier parlamentarischen Steuersenkungsvorstössen, die im vergangenen Mai und Juni eingereicht wurden (die FN berichteten) und die der Staatsrat nun gleichzeitig beantwortete. Die vier Vorstösse gingen in eine ähnliche Richtung. Die CVP-Grossräte Markus Bapst (Düdingen) und Thomas Rauber (Tafers) hatten in einer Motion eine Senkung der Vermögenssteuern «in den Bereich des schweizerischen Mittels» verlangt. Dies, weil die Vermögen natürlicher Personen im Kanton Freiburg im Vergleich zu anderen Kantonen sehr hoch besteuert würden. Die SVP-Räte Emanuel Waeber (St. Antoni) und Ruedi Schläfli (Posieux) waren in einer weiteren Motion noch konkreter in ihren Forderungen und verlangten, dass der Steuerfuss der Einkommenssteuern für die Steuerperiode 2018 auf 95 Prozent festgesetzt und derjenige der Vermögenssteuern von aktuell 100 auf 75 Prozent gesenkt wird. Die CVP-Grossräte Hubert Dafflon (Grolley) und Stéphane Sudan (Broc) forderten zusammen mit 14 Mitunterzeichnenden in einer dritten Motion, dass die Steuer auf den Kapitalleistungen aus der Vorsorge auf den gesamtschweizerischen Durchschnitt herabgesetzt wird. Und schliesslich forderten Hubert Dafflon und Francine Defferard (CVP, Villars-sur-Glâne) sowie 21 Mitunterzeichnende in einem Auftrag, die Erhöhung der Abzüge für die Krankenversicherungsprämien, die im Rahmen der Struktur- und Sparmassnahmen 2013–2016 eingefroren worden waren, ab der Steuerperiode 2017 wieder zuzulassen und den Abzug den kantonalen Durchschnittsprämien für die Grundversicherung anzupassen.

«Steuerbremse wie in Bern»

Nun liegen die Antworten des Staatsrats vor. «Alle diese Vorstösse unterscheiden sich punkto Fragestellung und Lösungsvorschläge», heisst es darin, «alle fordern aber eine Senkung der Steuerbelastung für die Freiburger Steuerzahler und begründen diese Forderungen mit den ausgezeichneten Rechnungsergebnissen des Staates in den letzten Jahren, mit dem Vergleich mit der Steuerbelastung in anderen Kantonen sowie mit einer Prüfung der Kostenentwicklung für die Freiburger Privathaushalte.» Die Kantonsregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die öffentlichen Haushalte in den kommenden Jahren aufgrund der Steuervorlage 2017 erhebliche Steuereinbussen erleiden werden, weshalb es eine «mittel- und langfristig kohärente Steuerstrategie für die natürlichen und juristischen Personen» brauche und die zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben notwendigen Steuereinnahmen garantiert werden müssten.

In seiner Antwort auf die Motion Bapst-Rauber räumt der Staatsrat ein, dass die Freiburger im interkantonalen Vergleich hohe Vermögenssteuern zahlen. Er halte es deshalb «für angebracht und sogar für notwendig, diese Steuern zu senken». Handlungsbedarf bestehe auch hinsichtlich einer Senkung der Vermögenssteuern der Unternehmer mit nicht kotierten Schweizer Wertschriften. Die Kantonsregierung spricht sich für «ein System ähnlich dem Neuenburger Modell» aus, jedoch vorzugsweise mit einem Abschlag auf dem Steuersatz für nicht kotierte Schweizer Wertpapiere statt einem Abschlag auf der Bemessungsgrundlage. Möglich wäre auch, dass das ins Unternehmen investierte Vermögen zu einem niedrigeren Satz besteuert würde. Um wohlhabende Steuerzahler im Kanton zu halten, sei «eine Steuerbremse ähnlich wie im Kanton Bern» vorstellbar. Damit solle die Vermögenssteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des Nettovermögensertrags begrenzt werden – im Kanton Bern 25 Prozent –, wobei aber eine Mindeststeuer festgesetzt werde, die nicht unterschritten werden dürfe. Ein solches System wäre aber teuer und nicht sehr transparent.

Der Staatsrat bevorzugt daher «eine Steuertarifsenkung, die allen Steuerpflichtigen zugutekommen würde». Für Eigenheimbesitzer braucht es gemäss der Kantonsregierung keine spezifischen steuerlichen Korrekturen. Der Staatsrat beantragt daher, die Motion Bapst-Rauber aufzuteilen und sie im Bezug auf die Eigenheimbesitzer abzulehnen, im Bezug auf die Senkung der Vermögenssteuer aber anzunehmen. Dies, solange die entsprechenden Steuereinbussen auf 25 bis 30 Millionen Franken begrenzt werden. Denkbar sei auch eine gestaffelte Umsetzung. Aufgrund der hohen Kosten, welche die Umsetzung dieser Motion nach sich ziehe, müsse ihre Umsetzung auch zwingend an die Ablehnung der anderen beiden zur Diskussion stehenden Motionen Waeber-Schläfli und Dafflon-Sudan sowie des Auftrags Dafflon-Defferard geknüpft sein. Falls der Grosse Rat die Aufteilung ablehne oder einen oder mehrere dieser anderen Vorstösse annehme, beantragt der Staatsrat die Ablehnung der Motion Bapst-Rauber.

Zur Motion Waeber-Schläfli hält der Staatsrat fest, dass er gegen die von den beiden SVP-Räten vorgeschlagene Steuerfuss-Senkung ist. Er lehnt die Motion ab und weist darauf hin, dass die Steuerfüs­se der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen jedes Jahr vom Gros­sen Rat nach Massgabe des Voranschlagsergebnisses und nicht der Vorjahresrechnungen festgesetzt werden. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben könne der Grosse Rat den Steuerfuss der Einkommens- und Vermögenssteuer, der Gewinn- und Kapitalsteuer sowie der Minimalsteuer um höchstens 20 Prozent erhöhen oder senken. Eine Steuerfuss-Senkung um 25 Prozent bei der Vermögenssteuer, wie sie von den Motionären gefordert wird, wäre mit dieser Bestimmung nicht vereinbar. Eine Senkung lasse sich weder mit dem Einnahmenüberschuss in der Erfolgsrechnung 2016 noch auf der Basis des Voranschlags 2018 rechtfertigen.

«Im Mittelfeld der Kantone»

Auch der Motion Dafflon-Sudan erteilt die Kantonsregierung eine Abfuhr. Es sei nicht damit zu rechnen, dass ein Grossteil der betroffenen Personen in den kommenden Jahren versuchen würden, die gesamte Sozialvorsorge in Kapitalform zu beziehen, so der Staatsrat. Weiter bewege sich Freiburg bei der Besteuerung von Kapitalleistungen aus der Vorsorge bis 80 000 Franken im Mittelfeld der Kantone. Lediglich Kapitalleistungen von über 200 000 Franken besteuere er höher als die meisten anderen Kantone. Mit der Umsetzung dieser Motion würden nur sehr wenige Steuerpflichtige steuerlich entlastet. Es sei «sinnvoller, für alle Steuerpflichtigen vorteilhafte Rahmenbedingungen bei der Vermögenssteuer zu schaffen statt einige wenige zu privilegieren».

Keine Chance bei der Kantonsregierung hat schliesslich auch der Auftrag Dafflon- Defferard. Es sei nach vier Jahren ohne Anpassung der Pauschalabzüge für Krankenver­sicherungsprämien festzustellen, dass die gewährten Ab­züge immer noch sehr grosszügig seien. Nur die Kantone Genf und Tessin würden ­höhere Abzüge gewähren. Stattdessen befürwortet die Kantonsregierung «eine stärkere Unterstützung von Personen, die Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben» und ist bereit, fünf bis sieben Millionen Franken mehr pro Jahr für höhere KVG-Subventionen aufzuwenden.

Reaktionen

Freude hier – Enttäuschung dort

«Ich bin zufrieden, in dem Sinne, dass unsere Motion positiv vom Staatsrat begrüsst wurde», sagte Markus Bapst auf Anfrage. «Das ist schon einmal ein Erfolg.» Die vier vorliegenden Vorstösse gegeneinander abzuwägen, werde indes schwierig. Er könne aber damit leben, dass die Eigenheimbesitzer von der Zustimmung zu seiner Motion ausgeschlossen seien. Denn indirekt würden auch sie von einer Verbesserung bei der Vermögenssteuer profitieren.

«Die Antwort des Staatsrats geht in die richtige Richtung», findet Thomas Rauber. Höhere Vermögenssteuern würden sich nachteilig auf die Investitionen der Wirtschaft auswirken. Nun brauche es eine detaillierte Abklärung der verschiedenen denkbaren Varianten, und es gelte, darauf zu achten, dass Freiburg auch im interkantonalen Vergleich gut dastehe. Die Argumentation bezüglich der Eigenheimbesitzer könne er nachvollziehen.

Ruedi Schläfli zeigte sich enttäuscht von der Antwort der Kantonsregierung auf seine Motion. «Ich hätte etwas mehr erwartet vom Kanton», sagte er. «Die von uns geforderten Massnahmen, die wir bereits bei der vorgängigen Budgetdebatte eingebracht hatten, hätten einer Budgetkürzung von nur 1,7 Prozent entsprochen.» Es wäre sicher möglich gewesen, dieses Geld einzusparen, so Schläfli.

«Ich bin sehr enttäuscht, habe aber nichts anderes erwartet», ergänzte Emanuel Waeber. «Im Grundsatz wird die SVP-Fraktion alle Motionen unterstützen, bei denen es um Steuersenkungen geht, von den anderen bürgerlichen Parteien aber auch das entsprechende Gegenrecht einfordern.»

«Ich verstehe gut, dass der Staatsrat nicht Ja zu allem sagen kann», bemerkte Hubert Dafflon. «Möglicherweise fühlte er sich auch durch diese vielen Begehrlichkeiten etwas bedrängt.» Die Fraktion werde den Kompromissvorschlag des Staatsrats wohl mehrheitlich akzeptieren, so Dafflon. Er ziehe seine Motion vielleicht sogar zurück. Vielleicht lasse sich die eine oder andere der nun im Raum stehenden Forderungen in ein paar Jahren ja wieder reaktivieren, wenn die finanzielle Situation des Kantons dies erlaube.

«Jedes Mal, wenn sich Grossräte für Verbesserungen bei den Krankenkassen-Abzügen aussprechen, ist der Staatsrat dagegen und will stattdessen die Subventionen erhöhen», sagte der Parteipräsident der Grünen, Grossrat Bruno Marmier (Villars-sur-Glâne), der den Auftrag Dafflon-Defferard mitunterzeichnet hatte.

Für den SP-Präsidenten, Grossrat Benoît Piller (Avry-sur-Matran), ist gegenwärtig «ein sehr schlechter Moment für solche Forderungen». Zunächst gelte es, die Auswirkungen der gegenwärtig aktuellen Steuervorlage 17 zu diskutieren.

jcg

 

 

Meistgelesen

Mehr zum Thema