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Wenn der Rat sich umentscheidet

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Nach dem Gesetz über Menschen mit Behinderung und dem Sonderpädagogikgesetz, die beide in der Oktobersession verabschiedet wurden, schnürte der Grosse Rat gestern noch den dritten Teil seines Pakets für Menschen mit besonderen Bedürfnissen: die Revision des Gesetzes über die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und die professionellen Pflegefamilien. Auch dieses Gesetz war bereits im Oktober im Rahmen einer ersten Lesung behandelt worden (die FN berichteten). Gestern waren nun die zweite und die dritte Lesung an der Reihe, bevor das Gesetz schliesslich mit 103 gegen null Stimmen einstimmig verabschiedet wurde.

Es war allerdings eine ziemliche Zangengeburt. Denn genau die gleichen strittigen Punkte, die bereits bei der ersten Lesung zu Diskussionen geführt hatten, kamen in der Form von Änderungsanträgen wieder aufs Tapet. Bertrand Morel (CVP, Lentigny) war mit seinem Antrag erfolgreich, der forderte, dass nicht nur die vom Staatsrat vorgesehenen Stellen, sondern auch die anerkannten sonder- und sozialpädagogischen Institutionen individuelle Bedarfsabklärungen durchführen können. Der Grosse Rat stimmte diesem Anliegen in der zweiten Lesung mit 61 Ja- gegen 41 Nein-Stimmen sowie in der dritten Lesung mit 62 gegen 39 Stimmen zu. Ein zweiter Änderungsantrag von vier Deutschfreiburger Grossräten rund um Susanne Aebischer (CVP, Kerzers) hingegen scheiterte – mit 51 zu 46 Stimmen in der zweiten Lesung und mit 59 zu 40 Stimmen in der dritten Lesung. Die Antragsteller hatten gefordert, dass bei Pflegefamilien in Ausnahmefällen auch mehr als fünf Pflegekinder möglich sein sollten. Diese Anpassung wäre vor allem auf einen Fall ausgerichtet gewesen: die Grossfamilie Sunneblueme in Guschelmuth. Mit der Ablehnung des Änderungsantrags bleibt es nun aber dabei, dass eine Familie höchstens fünf Pflegekinder beherbergen kann.

«Lobby leistete ganze Arbeit»

Diese zwei Mehrheiten sind umso bemerkenswerter, wenn man bedenkt, dass der Grosse Rat diese Punkte bei der ersten Lesung im Oktober genau im entgegengesetzten Sinn beurteilt hatte. «Da hat die Lobby der Institutionen zwischen der Oktober- und Novembersession ganze Arbeit geleistet», erklärte sich dies Alt-Grossratspräsident Benoît Rey (Mitte links – CSP, Freiburg) auf Anfrage.

Die ursprüngliche Idee sei gewesen, die Institutionen aus dem Bedarfsabklärungsprozess auszuklammern, damit eine unabhängige Instanz im Sinn der betroffenen Menschen mit Behinderungen eine unbeeinflusste Abklärung vornehmen könne. «Doch die Institutionen wollen eben auch mitentscheiden», so Rey. Und bei der Anzahl der Pflegekinder sei der Grosse Rat wohl zur Einsicht gekommen, dass die Sunneblueme wirklich einen Einzelfall darstelle und es nicht sinnvoll sei, einen Gesetzes­artikel für eine einzige Pflegefamilie zu formulieren. Das Problem werde sich aber wohl erledigen: Es sei allgemein bekannt, dass die Sunne­blueme-Verantwortliche Regine Schlaginhaufen 67-jährig sei und bald in den Ruhestand treten werde.

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