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Negative Folgen für Hör- und Sehbehinderte

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Die von der Schweiz unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, den freien Zugang zu Information und Kommunikation für Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Ohne garantierte Grundversorgung in allen Landesteilen, in den vier Landessprachen und ohne Auftrag für eine ausgewogene Informationspflicht sind gerade Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen stark ausgeschlossen. Für ältere sehbehinderte Menschen, die mit der Bedienung von technischen Hilfsmitteln weniger vertraut sind, stellen Informationssendungen im Radio meist den einzigen barrierefreien Zugang zum aktuellen Geschehen dar.

Gehörlosen Menschen ermöglichen Sendungen in Gebärdensprache den Zugang zu Information. Welcher private Anbieter interessiert sich für die Untertitelung, für die Aufzeichnung mit der Gebärdensprache, für Audiodeskription? Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben wird eingeschränkt. Ohne Zugang zu Kultur und Information für Menschen mit Einschränkungen wird der Inklusionsgedanke in der Schweiz drastisch behindert.

Die SRG hat gegenwärtig den Auftrag, alle Landesteile mit ihren Angeboten an Information, Kultur und Unterhaltungssendungen abzudecken. Darüber hinaus muss sie ein breites Informationsangebot mit technischen Erleichterungen, einen möglichst barrierefreien Zugang zu ihren Programmen gewährleisten. Ohne Service public ist das Recht der Gleichbehandlung massiv infrage gestellt. Aus diesem Gründen sagen wir Nein zu «No-Billag».

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