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Ein Bürger stellt die mehr als berechtigte Frage, ob es nicht etwas zu weit gehe, dass Vorname, Name und Unterschrift im Fenster der Freiburger Abstimmungscouverts sichtbar sind.

Was darauf der Staatsvertreter Nicolas Fellay im FN-Artikel ausführt, ist – gelinde gesagt – sehr bedenklich. Zunächst kann Fellay keinen einzigen Grund anführen, weshalb Vorname, Name und Unterschrift im Sichtfenster erkennbar sein sollten. Das ist nicht weiter verwunderlich: Es gibt wohl keinen. Dieser Meinung ist auch der anerkannte Datenschutzrechtler Bruno Baeriswyl, der die Sichtbarkeit dieser Angaben zumindest als unverhältnismässig bezeichnet. Dann aber holt Fellay zum Schlag aus: Er verweist auf angebliche strafrechtliche Konsequenzen, die jemand gewärtigen würde, sollte dieser Jemand bezweifeln, «dass hierbei alles mit rechten Dingen zugehe», so der FN-Artikel.

Als Bürger wähnt man sich im falschen Film. Ist nicht der Staatsdiener dem Bürger verpflichtet? Sollte nicht eher der Staat sein Handeln rechtfertigen können, als der Bürger sich berechtigte Fragen verkneifen müssen? Der Staat soll nicht vom Bürger – unter Strafrechtsdrohung – blindes Vertrauen einfordern, dass schon alles mit rechten Dingen zugehe, sondern nur so weit, als unbedingt nötig, in die Sphäre der Bürger eingreifen.

Ob jetzt Herr Fellay einfach einen schlechten Tag hatte oder tatsächlich auf dem falschen Dampfer sitzt: Am besten, der Staat Freiburg benutzt ab sofort Umschläge, die nicht völlig unnötigerweise Vorname, Name und Unterschrift sichtbar machen.

«Als Bürger wähnt man sich im falschen Film. Ist nicht der Staatsdiener dem Bürger verpflichtet?»

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