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Wallis geht mit gutem Beispiel voran

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Mit der lebenslangen Staatsratsrente die Risiken eines zeitlich befristeten Regierungsmandates abzufedern, tönt wohl für manch einen gewöhnlichen Arbeitnehmer nach einem Scherz. Denn jeder Arbeitnehmer – sei es in der Privatindustrie oder bei öffentlichen Institutionen – ist nie sicher, seinen Arbeitsplatz auf Dauer behalten zu können. Bei ungenügender Leistung oder auch aus anderen Gründen wird er entlassen – und was dann? Zuerst springt während einer gewissen Zeit die Arbeitslosenkasse ein und hilft der Person, eine neue Arbeitsstelle den Fähigkeiten entsprechend zu finden. Falls nichts gefunden wird, kann die Hilfe des Sozialamtes in Anspruch genommen werden. Das jedenfalls sind die Leistungen und Regeln, die ein einfacher Arbeiter und Bürger in Anspruch nehmen kann und befolgen muss.

Eine Staatsratsrente von jährlich 100 000 Franken, und das schon ab fünfzig, ist dagegen nur wenigen Personen vorbehalten. Gewöhnlichen Angestellten jedenfalls wird eine Rente ausbezahlt, deren Berechnung auf den einbezahlten Beträgen basiert. Unter dem Strich resultiert ein Bruchteil des oben erwähnten Betrages.

Die Gesamtausgaben für die Lebensrenten ehemaliger Staatsräte und Staatsrätinnen beliefen sich im Jahr 2017, wie in der FN erwähnt, auf 2,037 Millionen Franken. Dieser Betrag wird von Steuerzahlern mitgetragen, notabene von Personen, die knapp über dem Existenzminimum leben. Es ist verständlich, dass diese Leute sich fragen, ob so etwas normal ist. Viel besser jedenfalls gefällt mir die Lösung im Kanton Wallis, wo die Staatsratsrenten abgeschafft und dafür die Gehälter erhöht wurden. Eine solche Lösung wäre auch für Freiburg nach­ahmenswert.

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