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Fall «Emilie»: Ausserkantonale Untersuchung?

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 Alle fünfzehn Mitglieder des Kantonsgerichts Freiburg haben sich im Fall «Emilie» als befangen erklärt. Der Grund: Eine Gerichtsschreiberin ist die Tochter der Direktorin des «Home Ecole Romand», jener Institution der Stiftung Les Buissonnets, aus der die damals 15-jährige Autistin Emilie im November 2013 verschwunden war. Das Mädchen wurde fast drei Monate später tot im Schiffenensee aufgefunden. Im vergangenen Januar entschied die Staatsanwaltschaft, keine Strafuntersuchung zu eröffnen. Dagegen legte Nicola Meier, der Anwalt des Vaters und der Schwester von Emilie, Einsprache beim Kantonsgericht ein (die FN berichteten).

«Grosses Unbehagen»

Jetzt, fünf Monate später, hat Nicola Meier eine Antwort erhalten, die ihn überrascht hat: In zwei knappen Sätzen teilte ihm das Kantonsgericht mit, dass die Richterinnen und Richter befangen seien und dass es darum drei Ersatzrichter bestimmt habe. Für Nicola Meier ist das nicht nachvollziehbar: «Wenn das Kantonsgericht befangen ist, dann sind es die Ersatzrichter, die diesem unterstehen, auch», sagte er gegenüber den FN und bestätigte damit einen Bericht der Zeitung «Le Temps».

Der Genfer Anwalt fordert darum vom Kantonsgericht Freiburg, dass es die Verantwortung für die Untersuchung an die Behörden eines anderen Kantons abgebe. Das sei umso dringlicher, als das Verhalten der Freiburger Kantonsrichter darauf schliessen lasse, dass in dem Fall ein grosses Unbehagen herrsche und dass niemand wirklich Klarheit in die Umstände von Emilies Tod bringen wolle. Die Verbindung zwischen der Gerichtsschreiberin und der Direktorin scheine eher ein Vorwand als ein wirklicher Grund für den Ausstand des kompletten Gerichts zu sein. Trotzdem sei die Befangenheitserklärung an sich nicht das Problem, betonte Meier. «Ich begrüsse die Transparenz des Gerichts, nicht aber die Art und Weise seines Vorgehens.»

Meier erwartet jetzt eine möglichst rasche Antwort des Kantonsgerichts auf seine Forderung. Das Kantonsgericht selbst wollte die Situation mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht kommentieren. cs

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