Eine 20-jährige Lehrfahrerin fuhr Ende Oktober ohne den vorgeschriebenen Beifahrer. Ausserdem hatte die zweimal Vorbestrafte ihren Lehrfahrausweis nicht dabei und das obligatorische «L» nicht am Fahrzeug angebracht. Sie wurde nun von der Freiburger Staatsanwaltschaft mittels Strafbefehl zu einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à zehn Franken und einer Busse von 40 Franken verurteilt. Sie muss auch die Verfahrenskosten übernehmen, so dass die Rechnung am Ende einen Betrag von 655 Franken aufweist. sg
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- 28.03.2024
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Bei einer Grabaufhebung gedenken die Angehörigen noch einmal den schon lange Verstorbenen. Was genau passiert über und unter der Erde? …