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Mindestens vier Jahre hinter Gitter

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Den Blick auf den Boden gerichtet, hörte der 23-jährige Mann aus Marly dem Gerichtspräsidenten Benoît Chassot zu. Ob er sich bewusst sei, welch grosse Chance das Bezirksgericht Saane ihm zugestehe, fragte Chassot. «Ja», antwortete der Beschuldigte mit leiser Stimme.

Wegen einfacher und qualifizierter Vergewaltigung, einfacher und qualifizierter Nötigung, Pornografie, sexueller Handlungen mit Kindern und Schändung hatte Chassot den Mann zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren–unter Abzug der bereits im vorzeitigen Strafvollzug abgesessenen knapp 33 Monate–verurteilt. Die Haftstrafe wird jedoch ausgesetzt zugunsten einer Einweisung in eine Einrichtung für junge Erwachsene, wo der Freiheitsentzug höchstens vier Jahre beträgt. Verläuft die Entwicklung nicht wie erwünscht, sind zwei zusätzliche Jahre Strafe möglich.

Im psychiatrischen Gutachten hatten die Experten darauf hingewiesen, dass eine solche Massnahme für junge Erwachsene in Begleitung einer psychotherapeutischen Behandlung das Rückfallrisiko deutlich verringern könnte. An der Gerichtsverhandlung im November hatte die Verteidigung für eine solche Massnahme plädiert; die Staatsanwaltschaft hatte sich zwar kritisch gezeigt, sich jedoch nicht widersetzt (die FN berichteten).

Ebenfalls muss der Mann seinen drei Opfern eine Genugtuung von insgesamt 38 000 Franken bezahlen. Auch die Gerichtskosten fallen zu seinen Lasten.

Opfer zu Sex erpresst

Zwischen 2008 und 2012 hatte sich der Mann an drei Frauen auf verschiedene Arten sexuell vergriffen. So hatte er seine damals 14-jährige Kollegin unter einer falschen Identität erpresst und sie dazu gebracht, sich fesseln und die Augen verbinden zu lassen, und sie dann vergewaltigt. Nach einer zweijährigen Liebesbeziehung nahm er erneut eine falsche Identität an und zwang sie zu teils perversen und sadistischen sexuellen Praktiken. Auch mit dem zweiten Opfer–sie war zu dem Zeitpunkt 13 Jahre alt–hatte der damals 19-Jährige eine Liebesbeziehung. Als diese in die Brüche ging, drohte er dem Mädchen, ihre Eltern zu benachrichtigen und ein Video, in dem sie sich halb nackt zeigte, zu veröffentlichen. So zwang er sie mehrmals zu Sex. Das dritte Opfer berührte er unsittlich, als die junge Frau nach dem Ausgang bei ihm übernachtete.

Der Beschuldigte habe bei manchen Taten eine spezielle Brutalität gezeigt, stets egoistisch gehandelt und das Vertrauen der Opfer ausgenutzt, sagte Chassot. «Die Befriedigung seiner sexuellen Wünsche war das Wichtigste. An die Leiden und die Konsequenzen für seine Opfer hat er nie gedacht.» Zugutezuhalten sei ihm einzig, dass er die Taten alle zugegeben habe.

«Ich will Ihnen nicht verhehlen, dass das Gericht nicht sicher ist, ob Sie die Tragweite Ihrer Taten wirklich begriffen haben», sagte Chassot und warnte: «Sollte ich von dem kleinsten Regelverstoss hören, kann ich die Massnahme sehr schnell in einen Freiheitsentzug umwandeln.»

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