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Radio Freiburg blitzt vor Bundesgericht ab

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 Das Bundesgericht in Lausanne hat einen Rekurs von Radio Fribourg/Freiburg im Streit um zwei missbräuchliche Kündigungen gestern abgewiesen.

Nach Konflikten entliess der Radiosender 2010 zwei Journalisten, die sich in der Personalkommission engagiert hatten. Daraufhin klagten die beiden gegen den Sender. 2012 gab das Arbeitsgericht den Journalisten recht; Radio Freiburg zog das Urteil vor Kantonsgericht. Dieses urteilte ebenfalls zugunsten der Mitarbeiter und bezeichnete die Entlassungen als missbräuchlich. Auch gegen diesen Entscheid rekurrierte Radio Freiburg. Das Bundesgericht bestätigte nun das Urteil des Kantonsgerichts; die Verfahrenskosten sowie Entschädigungen für die beiden Journalisten gehen zulasten des Radios.

Der Journalistenverband Impressum, welcher die beiden Mitarbeiter unterstützt hatte, zeigte sich nach dem Urteil sehr zufrieden. sda/rb

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