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Raie Manta beging Hausfriedensbruch

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Anfang Jahr standen mehrere Leute vor dem Polizeigericht des Saanebezirks: Sie waren beschuldigt worden, als Kollektiv Raie Manta 2010 und 2011 mehrere Häuser in und um Freiburg besetzt zu haben. Wie das Gericht des Saanebezirks gestern mitteilte, hat Polizeirichter Jean-Marc Sallin sein Urteil nun gefällt. Sechs Hausbesetzer hat Sallin des Hausfriedensbruchs und/oder der Hinderung einer Amtshandlung schuldig gesprochen. Die Strafen erstrecken sich von 8 bis 30 Tagessätzen à zehn Franken, jeweils auf Bewährung. Für einen Hausbesetzer gab es eine bedingte Strafe von zehn Tagen gemeinnütziger Arbeit. Wie es in der Mitteilung heisst, profitierten fünf Hausbesetzer davon, dass einige Besitzer ihre Strafanzeige zurückgezogen hatten und die Verfahren eingestellt wurden. Was die Zivilklagen der Besitzer betrifft, hat Jean-Marc Sallin diese alle abgewiesen, ebenso wie jegliche Ansprüche der beschuldigten Personen. Die verurteilten Personen müssen die Prozesskosten übernehmen–wobei der Anteil jeweils dem Vergehen, für das sie schuldig gesprochen wurden, angepasst wird.

 Mit diesem Urteil findet eine langwierige Geschichte vorläufig ihren Abschluss. Von Herbst 2010 bis Frühling 2011 hatte das Kollektiv Raie Manta verschiedene Häuser im Raum Freiburg besetzt, welche die Polizei jeweils räumte. 28 Personen wurden per Strafbefehl unter anderem wegen Hausfriedensbruch verurteilt. 15 Personen erhoben Einsprache, vier zogen die Einsprache aber wieder zurück. Bereits im Februar 2013 begann der Prozess gegen die Hausbesetzer. Da aber die Anwälte der Hausbesetzer Rekurs gegen das Vorgehen des Polizeirichters einlegten, wurde der Prozess unterbrochen. Erst als das Kantonsgericht den Rekurs als unzulässig beurteilte, konnte der Prozess Anfang 2015 fortgesetzt werden (die FN berichteten).

Ob der Fall nun wirklich abgeschlossen ist, wird sich bis zum 3. Dezember zeigen. Bis dahin müssten die Parteien Rekurs einlegen. «Das Urteil scheint ziemlich befriedigend. Alle Zivilklagen wurden abgewiesen», sagte Arnaud Moutinot, Verteidiger zweier Hausbesetzer, auf Anfrage. Noch müsse er das weitere Vorgehen aber mit seinen Klienten besprechen. Philippe Currat, Verteidiger zweier anderer Hausbesetzer, war gestern nicht zu erreichen.Auch David Ecoffey, Anwalt der kantonalen Baudirektion, die Schadenersatz gefordert hatte, konnte noch nicht definitiv sagen, ob die Baudirektion das Urteil weiterziehen wird. Das Wichtigste sei, dass die Hausbesetzer schuldig gesprochen worden seien. Die Abweisung der Schadenersatzklage sei indes nicht überraschend. Da nicht klar festgestellt werden könne, wer welchen Schaden verursacht habe, sei bereits in den Strafbefehlen nur das Vergehen des Hausfriedensbruchs, nicht aber dasjenige der Sachbeschädigung festgehalten worden.

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