In der Freiburger Staatskanzlei füllen weisse und schwarze Ordner die Regale: In den weissen Ordnern befindet sich die systematische Gesetzessammlung des Kantons, in den schwarzen kommen wöchentlich die neusten Erlasse und Verordnungen des Staatsrates. Beide Sammlungen sind auch elektronisch vorhanden, massgebend war bis anhin jedoch die gedruckte Version. Das will der Staatsrat nun laut Mitteilung ändern. Er hat dem Grossen Rat einen Gesetzesentwurf unterbreitet, mit welchem die elektronische Fassung künftig massgebend sein soll.
Wie Vize-Staatskanzler Olivier Curty auf Anfrage sagt, geht damit eine Erneuerung des Informatiksystems einher. Bisher war zudem für die systematische Gesetzessammlung das Amt für Gesetzgebung zuständig und für die chronologische die Staatskanzlei. Ziel sei, diese beiden Bereiche zu fusionieren.
Rationeller verwalten
Damit könnten die Gesetzestexte rationeller verwaltet und schneller veröffentlicht werden, heisst es in der Mitteilung, was mittelfristig zu Einsparungen führen werde. Aber nicht über Entlassungen, wie Olivier Curty betont. Nehme der Grosse Rat das Gesetz an, so könne der Staatsrat anschliessend entscheiden, dass die Papierfassung nicht mehr erscheint. «Damit würden die Druckkosten wegfallen, was zu substanziellen Einsparungen führen würde», sagt Curty, ohne einen genauen Betrag nennen zu wollen.
Drucke möglich
Damit die «digitale Kluft» begrenzt wird, könnten Bürgerinnen und Bürger aber immer noch Sonderdrucke von Erlassen bei der Staatskanzlei beziehen, heisst es. Und Olivier Curty weist darauf hin, dass der Gesetzesentwurf während der Vernehmlassung nicht auf Widerstand stiess. «Das Gesetz entspricht der Zeit», sagt er.
Wie in Europa
Verschiedene Kantone, so etwa Waadt und Bern, haben die Papierfassung ihrer Gesetzestexte bereits abgeschafft, und auch in der EU gehe die Entwicklung in diese Richtung, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei. mir