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Ein Gesetz mit vielen Nutzniessern

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Zwei Gesetze anstelle von einem, 125 Artikel statt 150: Das neue Freiburger Gesetz über Gebäudeversicherung und Feuerpolizei soll vieles vereinfachen. Doch stellt es nicht nur eine Schlankheits-, sondern auch eine Verjüngungskur dar: Die bisherigen zwei Gesetze sind rund 50 Jahre alt, einzelne Artikel daraus gar noch älter. Staatsrat Erwin Jutzet (SP) präsentierte gestern den Gesetzesentwurf an einer Medienkonferenz.

Wie Jutzet sagte, sei Freiburg mit einem Gesetz für die beiden Bereiche einen Schritt weiter als einige andere Kantone. Das Gesetz habe politische und technische Auswirkungen. Breite Kreise wie Hausbesitzer, Gemeinden, Oberämter, Feuerwehrleute und Kaminfeger seien davon betroffen. Die Arbeiten zum Gesetz begannen 2012, 13 technische Kommissionen und ein übergeordnetes Komitee haben daran gearbeitet. Der Grundsatz, ein einziges Gesetz zu schaffen, sei schon an der ersten Sitzung beschlossen worden, so Jutzet. Das Gesetz befindet sich seit letzter Woche in Vernehmlassung, im Frühjahr 2016 könnte es vor den Grossen Rat kommen und Anfang 2017 in Kraft treten.

Grundsätzlich bestätigt das neue Gesetz «Ecalex» das Monopol der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV) und die Verpflichtung, die Gebäude bei ihr zu versichern. 19 Kantone kennen so ein Monopol, sieben hingegen nicht. Und diese dürften aufgrund der europäischen Rechtssprechung auch kein solches mehr einführen. Für das Monopol der KGV im neuen Gesetz habe Freiburg eigens ein Rechtsgutachten erstellen lassen. «Wir dürfen so weitermachen», sagte Jutzet. Im neuen Gesetz ist auch das bekannte Dreieck der KGV bestätigt: Versicherung, Prävention, Intervention.

Im ersten Teil des Gesetzes werden die Rechtsform, die Arbeitsweise und die Befugnisse der KGV und der anderen Behörden definiert. Dabei gibt es keine Umwälzungen, allenfalls eine klarere Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Die KGV bleibt eine öffentlich-rechtliche Anstalt, und der Direktor wird weiter durch den Staatsrat ernannt. Hingegen schien es nicht mehr zeitgemäss, dass der Staatsrat auch die Kaminfeger ernennen muss, erklärte Jutzet.

Gewinne zurückerstatten

Das Gesetz bestätigt nicht nur Bewährtes, es will auch Neues einführen (siehe Kasten). Sowohl Jutzet wie auch KGV-Direktor Jean-Claude Cornu erwarten dazu animierte Debatten im Grossen Rat.

Trotz zahlreicher Anpassungen auch im Bereich der Leistungen ist es Cornu ein Anliegen, dass das neue Gesetz keine Erhöhung der KGV-Prämien zur Folge hat. Im Gegenteil: Im Fall eines markanten Rechnungsüberschusses sollen die Versicherten diesen in Form eines Prämienrabatts zurückerstattet erhalten.

KGV: Mehr Leistungen für Versicherte und ein neuer Status für das Personal

M it dem neuen Gesetz über die Gebäudeversicherung und das Personal wird die bestehende Struktur im Wesentlichen bestätigt. Neu steht dem Direktor ein Direktionsrat zur Seite. Gemäss dem neuen Gesetz soll das Personal der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV) in Zukunft nicht mehr dem Gesetz über das Staatspersonal unterstellt sein. Ähnlich wie beim Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt soll ein eigenes Personalreglement geschaffen werden. «Das heisst nicht, dass wir privatisieren», so KGV-Direktor Jean-Claude Cornu. «Aber wir erhalten mehr Flexibilität.» Staatsrat Jutzet ergänzte, dass das Personal so auch nicht mehr den Sparmassnahmen des Staates ausgesetzt sein wird, der ja die Löhne auch nicht zahlt.

Bei der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden ist eine Klärung vorgesehen. Inspektoren der Gebäudeversicherung kontrollieren die Gebäude mit einem Risiko für eine grössere Bevölkerung (Spitäler, Einkaufszentren); Brandschutzspezialisten der Gemeinden kontrollieren die Wohnhäuser. Die lokalen Feuerkommissionen werden hinfällig. Die KGV plant intern ein Departement für Prävention und einen Schwankungsfonds für Investitionen im Bereich Prävention. Neu gehören auch Elementarrisiken dazu.

Das Prinzip der Solidarität ist weiterhin Basis für die Versicherungsprämien. Im Falle eines Überschusses sollen die Versicherten profitieren. Neu sollen bei einem Brand den Versicherten auch Schäden aufgrund von Rauch und Hitze entschädigt sowie der Anteil für Räumungs- und Reinigungskosten erhöht werden.

Küchen gehören neu zu den versicherten Objekten. Der Versicherungswert entspricht in Zukunft dem Neuwert und nicht mehr dem Ersetzungswert.

Die Kaminfegerpflicht wird unter Beibehaltung eines Monopols beibehalten. Allerdings sollen diese weniger häufig als bisher zur Kontrolle und Reinigung kommen. Dafür wird dann auch ein geringerer Bestand an Kaminfegern notwendig sein. uh

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