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Stabilisierungsprogramm neu definiert

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Der Staatsrat hat beschlossen, die Mittel für Massnahmen zur Wiederbelegung der wirtschaftlichen Situation umzuleiten und «zweckmässiger» einzusetzen. Dies schreibt er in seiner Antwort auf eine Anfrage von Grossrätin Bernadette Mäder-Brülhart (CSP, Schmitten) zur beruflichen Eingliederung von Jugendlichen. Ende 2013 liefen die insgesamt 24 Massnahmen des Stabilisierungsprogramms aus.

 Im Rahmen der Umgestaltung der Fördermassnahmen habe er des Weiteren beschlossen, vorerst keine weiteren Beiträge für Seed Capital (Startkapital für Firmen in der Anfangsphase) auszuschütten, und auch die Massnahme zur Unterstützung von älteren Arbeitnehmern nicht zu verlängern. Er werde die Lage weiter beobachten, vor allem im Hinblick auf negative Auswirkungen der Frankenstärke und der Beschränkung der Einwanderung nach der Abstimmung vom 9. Februar. Als Folge dieser Beschlüsse wird der Staatsrat auch den für das Jahr 2015 budgetierten Betrag für die berufliche Wiedereingliederung von Jugendlichen für Massnahmen in den kantonalen Beschäftigungsfonds einfliessen lassen.

1000 Franken pro Monat

In ihrer Anfrage wollte die Sensler CSP-Grossrätin auch wissen, welche Bilanz des Eingliederungsprogramms der Kanton ziehe. Die Zuschüsse waren 2009 nach der letzten grossen Wirtschaftskrise eingeführt worden, um zu vermeiden, dass Jugendliche nach der Ausbildung direkt in die Arbeitslosigkeit abrutschen. Während einer bestimmten Zeit bezahlte der Staat dem Unternehmen einen Beitrag an den Lohn, wenn es einen Jugendlichen über die Ausbildung hinaus weiter beschäftigte. Die Zuschüsse betrugen 1000 Franken pro Monat und pro Vollzeitarbeitsvertrag. Mäder verwies in ihrer Anfrage darauf, dass für diese Massnahmen in den Vorjahren 400 000 Franken pro Jahr vorgesehen gewesen waren.

Der Staatsrat rechnet Mäder in seiner Antwort vor, dass das Berufsprogramm zuerst überaus positiv anlief. 120 Jugendliche erhielten zu Beginn einen Arbeitsvertrag, in der zweiten Phase waren noch 56 Personen eingeschrieben. Die Attraktivität des Programms habe abgenommen, schreibt der Staatsrat. «Es ist schwer zu beurteilen, wie sich die Massnahmen konkret auf die Jugendarbeitslosigkeit ausgewirkt haben», gibt der Staatsrat zu bedenken.

Mindestens für die erste Phase belege die Statistik einen deutlichen Einfluss: Die zeitweise grossen Unterschiede zwischen den Arbeitslosenquoten von Jugendlichen und aller Erwerbstätigen seien zurückgegangen. So war die saisonbedingte herbstliche Spitze der Jugendarbeitslosigkeit im September 2010 niedriger als diejenige im Vorjahr.

Eine Analyse des Amtes für den Arbeitsmarkt nun gebe Hinweise darauf, dass eine Weiterführung der Massnahme zu einer Art «Opportunismuseffekt» führen könnte, «der Leistungsempfänger dazu einladen würde, Zuschüsse zu beantragen, obwohl ihre Anstellung auch ohne die Gewährung einer Finanzhilfe zustande kommen würde.»

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