Obwohl auf seiner Alpweide auf dem Gebiet von Val-de-Charmey zwischen dem 18. und 25. November keine Schafe mehr grasten, liess ein Mann den Kunststoffzaun, der die Weide eingrenzte, stehen. Am 25. November verfing sich ein Gämsbock mit seinen Hörnern in den Maschen des Zauns. Um ihn zu befreien, musste der Wildhüter einschreiten. Dieser bemerkte zudem, dass die angrenzende Weide mit Stacheldraht, der um die Bäume gewickelt worden war, abgegrenzt wurde. Dies ist verboten.
Per Strafbefehl hat die Freiburger Staatsanwaltschaft den Verantwortlichen nun des Verstosses gegen das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel sowie des Verstosses gegen das kantonale Gesetz über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen schuldig gesprochen. Er muss eine Busse von 300 Franken bezahlen. rb