Der Mann aus dem Broyebezirk hatte auf einer Internetseite eine erotische Anzeige aufgegeben und dabei die Telefonnummern seiner ehemaligen Freundin und deren neuen Partner angegeben. Die beiden haben in der Folge anzügliche Anrufe erhalten. Wenige Tage später hat der Mann seiner Ex-Freundin zudem SMS geschickt, obwohl er versprochen hatte, sie nicht mehr zu belästigen. Die Opfer haben schliesslich Klage gegen ihn eingereicht. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Verleumdung und wegen Missbrauch einer Fernmeldeeinrichtung verurteilt, und zwar zu einer bedingten Geldstrafe von 2200 Franken, mit einer Probezeit von drei Jahren. Zudem muss er gemäss Strafbefehl eine Busse von 700 Franken bezahlen sowie für die Verfahrenskosten von 609 Franken aufkommen. im
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