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Auch Galmiz kann nicht weiter wachsen

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Galmiz zählt aktuell 660 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Seebezirks-Gemeinde möchte wachsen. In der letzten Ortsplanungsrevision hat sich der Gemeinderat zum Ziel gesetzt, bis ins Jahr 2015 800 Einwohner zu zählen. «Dieses Ziel haben wir nicht erreicht, und wir werden es auch mit der aktuellen Ortsplanungsrevision nicht erreichen», sagte Gemeindepräsident Thomas Wyssa am Mittwoch an einer Informationsveranstaltung. An der laufenden Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat über die letzten fünf Jahre gearbeitet, bis Ende 2014 will er sie dem Kanton zur Vorprüfung abgeben.

Wie zahlreiche andere Gemeinden spürt auch Galmiz die Auswirkungen des neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, welches ein fünfjähriges Moratorium bei Einzonungen von Bauland vorsieht. Nach der alten Gesetzgebung hätte Galmiz 1,8 Hektaren Landwirtschaftsland in Bauland einzonen können. Durch den Baulandeinzonungs-Stopp kann Galmiz in der laufenden Ortsplanungsrevision aber jetzt gerade mal 1900 Quadratmeter einzonen. Diese Einzonung ist laut Wyssa möglich, weil besagtes Land in der Dorfzone liegt und nicht als Landwirtschaftsland gebraucht werden kann.

Umbau nicht möglich

Ein Anwesender wollte wissen, was nun mit landwirtschaftlichen Liegenschaften in der Landwirtschaftszone passiert, die ursprünglich in die Dorfzone hätten eingezont werden sollen. Insbesondere in der Grube und im Oberdorf habe es landwirtschaftliche Gebäude, die nicht mehr genutzt würden, die aber auch nicht ausgebaut werden könnten, weil sie eben in der Landwirtschaftszone lägen. Mit der Ortsplanungsrevision habe die Gemeinde diese Gebäude einzonen wollen, sagte Ortsplaner Christoph Könitzer. Wegen des Moratoriums könne das Land aber derzeit tatsächlich nicht eingezont werden. Das sei paradox, meldete sich ein anderer Anwesender. «Man sollte verdichtet bauen, aber genau das wird nun verhindert.»

Mehr Platz fürs Gefängnis

Galmiz kann mit der Ortsplanungsrevision also keine neuen Einwohner anziehen, aber die Gemeinde wird sich wohl ausserhalb der Dorfzone verändern. In der Ortsplanungsrevision sind zwei neue Sonderzonen vorgesehen. Weil die Strafanstalten Bellechasse ausbauen wollen, schafft die Gemeinde eine Sonderzone für den Strafmassnahmenvollzug. Die Strafanstalten hätten die Gemeinde darüber informiert, dass der Bau eines neuen Zellentraktes in Planung sei. Die Gemeinde sei zwar bereit, für die Gefängniserweiterung Landwirtschaftsland herzugeben, aber nur, wenn sie den Verlust nicht anderswo kompensieren müsse, wie Wyssa betonte: «Das haben wir dem Staatsrat klar mitgeteilt.»

Die zweite Sonderzone soll neben der Kompostieranlage Seeland AG entstehen und der Landwirtschaft dienen. Auf dem Gelände der Kompostieranlage ist der Bau einer Biogasanlage geplant, auf der Sonderzone daneben sollen Gewächshäuser gebaut werden können. «Die Abwärme der Biogasanlage könnte somit vor Ort genutzt werden, um die Gewächshäuser zu heizen», erklärte Wyssa.

Wird noch mehr kosten

Der Gemeinderat schickt die aktuelle Version der Ortsplanungsrevision nun beim Kanton in die Vorprüfung. «Wir warten dann ab, was der Kanton noch nachgereicht haben will.» Erst danach könne man abschätzen, wie viel Geld noch in die Ortsplanungsrevision gesteckt werden müsse. Bis anhin hat die Gemeinde 56 000 Franken für das Dossier aufgewendet. Ein weiterer Kredit für die Arbeiten wird aber somit sicherlich auf die Gemeinde zukommen.

Vorgaben: Mehr Raum für die Gewässer

I m Rahmen der Ortsplanungsrevision muss die Gemeinde auch im Hinblick auf die Gewässer klare Vorgaben einhalten. Sie muss neben den Bächen, die durch die Gemeinde fliessen, einen Gewässerraum ausscheiden. Dieser kann laut Wyssa pro Bachufer zwischen sechs und zehn Meter betragen. Auf diesem Korridor würden sehr strenge Bauvorschriften gelten, sagte Wyssa. «Dort drauf dürft ihr nicht einmal ein Hühnerstall bauen.» Im aktuellen Baureglement habe man nun eher zu viel als zu wenig Land für den Gewässerraum ausgespart. «Es kann aber gut sein, dass wir weniger aussparen müssen», sagte Ortsplaner Christoph Könitzer.

Zwei Bäume für einen

Die Gemeinde Galmiz muss auch ein sogenanntes Inventar der Gehölze erstellen, informierte Wyssa. In diesem Inventar werde jeder Baum auf Gemeindeboden erfasst. Wolle jemand seinen Birnbaum im Garten abholzen, dürfe er dies nicht mehr einfach so machen, so Wyssa. «Für die Abholzung eines Baumes müssen zwei Bäume an einem anderen Ort gepflanzt werden.» hs

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