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Das Defizit von Kerzers verdoppelt sich

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Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Kerzers haben eine Erhöhung der Liegenschaftssteuer von 0,5 auf 1,3 Promille an der Gemeindeversammlung vom Mittwoch verworfen. Mit 65 zu 63 Stimmen fiel das Resultat knapp aus. Die Versammlung stimmte aber einem Antrag eines Stimmbürgers zu, der eine «moderate Erhöhung» von 0,5 auf 0,75 Promille forderte. Doch nun fehlt der Gemeinde Geld: Das Defizit 2014 von Kerzers wird bei einem Aufwand von knapp 25 Millionen nicht rund 360 000, sondern circa 730 000 Franken betragen.

Ein Standortvorteil?

Der Gemeinderat hatte argumentiert, dass die Liegenschaftssteuer in Kerzers mit 0,5 Promille im Vergleich tief sei. In Murten beträgt die Steuer 1,5 Promille. «Die Erhöhung der Liegenschaftssteuer auf 1,3 Promille bringt der Gemeinde 550 000 Franken ein», sagte Gemeinderat Urs Bratschi. «Mit der Erhöhung können wir den Finanzplan einhalten.» Zudem bleibe die Gemeinde attraktiv für Neuzuzüger und Firmen. Die Alternative sei, die Einkommenssteuer zu erhöhen. Doch diese ist in Kerzers bereits hoch: Der Gemeindesteuerfuss beträgt 85 Prozent. Im Vergleich: In Murten sind es 62 Prozent vom einfachen Kantonssteuerbetrag.

Anderer Meinung waren manche Bürger im Saal: Es sei «Pflästerlipolitik» und eine tiefe Liegenschaftssteuer sei ein Standortvorteil, den Kerzers beibehalten müsse. Andere Bürger stellten sich hinter den Gemeinderat: «Die Erhöhung der Einkommenssteuer wäre einschneidender als diese Erhöhung der Liegenschaftssteuer», und «wenn die Gemeinde hier spart, leidet die Infrastruktur». Irgendwoher müsse das Geld ja kommen: «Wenn die Löcher nicht mit der Liegenschaftssteuer gestopft werden, folgt eine Einkommenssteuererhöhung.»

 Kerzers sieht sich mit steigenden Kosten insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Strassen konfrontiert. Die gesamten Investitionen belaufen sich 2014 auf rund 18,5 Millionen Franken und sind damit fast doppelt so hoch wie im Vorjahr. Knapp vier Millionen Franken sind für Gemeindestrassen und Plätze eingerechnet, eine Million für den Umbau des Bezirksspitals in Merlach, 1,5 Millionen für die Wasserversorgung, knapp vier Millionen für die Abwasserentsorgung und acht Millionen Franken für Industrielandkäufe. Die Investitionseinnahmen betragen knapp sechs Millionen und stammen fast ausschliesslich von geplanten Landverkäufen.

«Wir stehen vor einem Scherbenhaufen»

Doch die gesamte Planung ist abhängig von der Genehmigung der Ortsplanungsrevision seitens des Kantons. Bis Ende Jahr werde das Dossier an die juristischen Stellen des Kantons weitergeleitet, weil zehn Einsprachen hängig sind, informierte die Gemeindepräsidentin Susanne Schwander. Bearbeiten diese Stellen das Dossier nicht bis zum Zeitpunkt, an dem das neue Raumplanungsgesetz in Kraft tritt, kann Kerzers bei null beginnen. Die Zeit eilt: Der Bundesrat will das Gesetz im Frühling 2014 in Kraft setzen (siehe Kasten). «Wir stehen vor einem Scherbenhaufen, wenn die Ortsplanung nicht durchkommt», sagte der Kerzerser SVP-Grossrat Ueli Johner.

«Ich appelliere insbesondere an die die Aktionsgruppe Planung und Entwicklung Kerzers und an die Kiesgruben-Gruppe, ihre Einsprachen und Beschwerden zurückzuziehen», sagte Johner.

Mit der Ortsplanung würden auch die Einzonung der Industriegebiete und aufgegleiste Landabtausche bachab gehen. Ist dies der Fall, könnten die abgeschlossenen Landverträge für die Industriezone im schlimmsten Fall auslaufen. Auch verloren wären rund 700 000 Franken, die die Gemeinde bereits in die Projektierung der neuen Ortsplanung investiert hat.

Raumplanung: Kantone an der kurzen Leine

I m März hatte sich das Schweizer Stimmvolk mit 62,9 Prozent Ja-Stimmen für schärferes Vorgehen gegen Zersiedlung ausgesprochen. Damit kommen strengere Regeln auf die Kantone zu. Im Kanton Freiburg waren es ebenfalls 62,9 Prozent der Stimmen, die Ja zum revidierten Raumplanungsgesetz sagten.

Der Bundesrat will das Gesetz im Frühling 2014 in Kraft setzen. Dann haben die Kantone fünf Jahre Zeit, ihre Richtpläne anzupassen. Bis zur Genehmigung der Anpassung des kantonalen Richtplans darf die Fläche der rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen nicht vergrössert werden.

Für die Kerzerser bedeutet dies, dass sie ihre Ortsplanungsrevision und somit viele Jahre Arbeit in den Papierkorb werfen können, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt und der Staatsrat ihr Dossier zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschliessend genehmigt hat. Der Freiburger Staatsrat schrieb im November in seiner Vernehmlassungsantwort, dass er den Entwurf der eidgenössischen Raumplanungsverordnung ablehne. Der Staatsrat verlangte, dass das Inkrafttreten des Gesetzes bis Anfang 2015 ausgesetzt wird. Die Gemeinden bräuchten mehr Zeit. emu

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