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Fahrende widersetzen sich Abreise-Ultimaten

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Mit 28 Wohnwagen war die Gruppe angereist. «Einige der Wagen haben französi- sche Kennzeichen, die anderen Kennzeichen aus der ganzen Schweiz», erzählt Beat Aeberhard, Amman von Ulmiz. Letzten Samstag liess sich die Gruppe auf der Parzelle eines Landwirtes nieder. Aeberhard widerspricht Gerüchten, wonach der Landwirt diese Fahrenden aktiv hergeholt habe. Vielmehr sei er wohl etwas überrascht worden. «Als die Fahrenden sahen, dass der Landwirt die Parzelle gerade abgeerntet hatte, haben sie ihn um Erlaubnis gefragt.» Er habe ihnen erlaubt, bis Anfang September auf seinem Feld im Gebiet «Näbehoule» zu bleiben. Das widerspricht aber dem kantonalen Gesetz, wonach Fahrende maximal fünf Tage am selben Ort bleiben dürfen.

Zusagen nicht eingehalten

Am Montagmorgen suchten die Kantonspolizei, Ammann Aeberhard sowie der Landbesitzer das Gespräch mit den Fahrenden. Wie es in ei- ner Mitteilung der Gemeinde heisst, sei mit den Fahrenden vereinbart worden, dass diese das Lager bis am Donnerstag verlassen sollten. Diese Frist liess die Gruppe ungenutzt verstreichen. An einem zweiten Gespräch vom Freitagmorgen drohte dann die Kantonspolizei gemäss Beat Aeberhard damit, die Zugangswege zum Lager zu sperren, sollte die Gruppe das Feld nicht bis um 14 Uhr verlassen haben. Doch auch diese Frist verstrich ungenutzt. «Die Gruppe hat ihren Abzug nun für Samstag angekündigt», sagt Pascal Vonlanthen von der Kantonspolizei Freiburg. «Hält sie diese Zusage wieder nicht ein, werden wir zusammen mit den politischen Behörden weitere Massnahmen erwägen.» Vonlanthen präzisiert mögliche Massnahmen nicht weiter. Er stellt aber ganz allgemein fest, man könne in solchen Fällen nicht statisch an Fristen festhalten, sondern müsse flexibel bleiben und situativ reagieren.

Verunsicherte Gemeinde

«Die Fahrenden haben sich grösstenteils korrekt verhalten», stellt Beat Aeberhard fest. «Weder haben sie Abfälle liegen gelassen, noch haben sie Nachbarn belästigt.» Einzig die Stromaggregate hätten Lärm verursacht. Trotzdem bleibt beim Ammann von Ulmiz eine gewisse Verunsicherung zurück. «Wir wurden vom Kanton und Bezirk etwas alleingelassen.» So habe sich etwa das Oberamt für beide Besprechungen mit den Fahrenden entschuldigen lassen. Auch die Unterstützung der kantonalen Behörden sei mangelhaft gewesen. «Niemand steht hin und sagt uns klar, was wir als Gemeinde dürfen und was nicht», klagt Aeberhard. Gerade als die Fahrenden am Wochenende ankamen, wäre man froh um bessere Informationen gewesen. Ein Problem besteht laut Aeberhard offenbar darin, dass der Umgang mit Fahrenden im kantonalen Recht nur ungenügend geregelt ist.

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