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«Mal gewinnt man, mal verliert man»

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Drei adrett gekleidete Damen aus Neuenburg im Alter zwischen 58 und 73 Jahren sassen gestern vor dem Strafgericht des Seebezirks. Sie waren des gewerbsmässigen Trickbetrugs und der Urkundenfälschung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, die Organisatoren des Lottos in Muntelier 16 Monate lang betrogen zu haben (siehe Kasten). Doch mangels Beweisen sprach sie das Gericht frei.

Der Staatsanwalt Jean-Luc Mooser hatte von einem typischen Fall von Spielsucht gesprochen. Es gebe Verdachtsmomente, und die Damen kannten das System des Lottos gut. Auf dem Stammtisch der drei regelmässigen Spielerinnen wurden aufgeklebte und gefälschte Karten gefunden. Die Frauen hätten keinen Grund dafür angeben können. Er hatte für alle drei 15 Monate auf Bewährung verlangt.

Alle Vorwürfe abgestritten

Die Beschuldigten stritten alle Vorwürfe ab. Sie spielen seit Jahren regelmässig und leidenschaftlich. Ihr Budget pro Abend betrage 150 bis 200 Franken, für Spielen, Essen und Trinken. Die Älteste lebt von einer kargen Rente, die Jüngste ist arbeitslos. Sie habe keine Kontrolle über das Haushaltsgeld, sagte sie gestern, ihr Mann gebe ihr das Geld zum Spielen, den Rest des Einsatzes gewinne sie. «Im Lotto ist es so: Mal gewinnt man, mal verliert man. Reich wird man damit nicht.» Über ihre Einsätze und Gewinne hätten sie keinen Überblick, sie hätten aber alle Karten bezahlt, beteuerten die Damen unisono. Seit dem Eingang der Anzeige hätten sie nicht mehr in Muntelier gespielt.

Ihr Verteidiger Joel Vuillemier zerpflückte die Beweisführung der Anklage. Während Monaten der Observation hätten die Organisatoren keinen einzigen stichhaltigen Beweis für die Verdächtigungen gefunden. Die Schätzung des finanziellen Schadens entbehre jeder Basis, und auch der Zeitraum der angeblichen Taten sei willkürlich. «Hier wurden einfach Schuldige gesucht, und diese Damen wurden allein wegen Vermutungen vorverurteilt.» Es seien Dutzende von Stempeln im Umlauf. Sie zu kopieren und zu fälschen sei für Privatpersonen schwierig, für einen spezialisierten Dienst aber keine Sache. Die Besitzer hätten einen Detektiv damit beauftragt, den drei Frauen nachzuspüren. Ergebnis nach zwei Wochen Recherchearbeit: Fehlanzeige. Weder auf allfällige Täter noch auf die Art und Weise, wie der Trick effektiv durchgeführt worden sein soll, gebe es klare Hinweise. Es gebe auch keinen Zeugen. Und jeder Besucher des Lottos und am Tisch der Spielerinnen hätte die ominösen Karten benützt haben können.

Die gefälschten Stempel seien nicht gefunden worden, so Vuillemier weiter, «somit fehlt, erlauben sie mir den Begriff, die Tatwaffe». Und als ob dies nicht reiche: Es sei ja nicht einmal sicher, ob tatsächlich eine Fälschung stattgefunden habe und somit eine Tat vorliege. «Damit gibt es, um ein Bild zu brauchen, bei diesem angeblichen Verbrechen nun nicht einmal mehr eine Leiche.»

«Nicht Polizei spielen»

Gerichtspräsidentin Sandrine Schaller-Walker begründete den Freispruch mit dem Mangel an Beweisen. Ohnehin seien die möglicherweise realisierbaren Gewinne zu klein. Der Staat übernehme die Kosten für den Prozess. Eine tiefer gehende Untersuchung sei lange nach den möglichen Taten für die Staatsanwaltschaft nicht mehr möglich gewesen.

Staatsanwalt Mooser will über den Weiterzug des Urteils nachdenken. Er sagte, dass es ihm die Arbeit erleichtert hätte, wenn die Lotto-Macher die Polizei schon nach den ersten Verdächtigungen eingeschaltet hätten, statt eigene Untersuchungen durchzuführen.

Vorwürfe : Die angebliche Masche im angeblichen Lotto-Betrugsfall

D ie Beschuldigten hätten, so die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift, das unterdessen geänderte V erteilsys tem der Lottokarten im Lotto Muntelier unterlaufen. Sie sollen zwischen Sommer 2011 und Winter 2012 mit gefälschten Stempeln Karten gültig gemacht haben, ohne sie zu bezahlen. Die Stempel mit Spezialtinte hätten den bei einem Gewinn folgenden Test mittels UV-Licht bestanden. So sollen die Damen Karten mit einem Gesamtwert von rund 121 500 Franken eingesetzt und so einen Gewinn von über 70 000 Franken erschlichen haben – gemäss Schätzungen der Geschädigten. fca

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