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Das Gericht anerkennt Wegnot

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Das Kantonsgericht hat entschieden, dass für die Nutzung der Alp Spielmannda ein Fahrweg nötig ist. Damit hat der Zivilappellationshof die Berufung des kantonalen Amts für Wald, Wild und Fischerei abgewiesen und ein Urteil des Sensler Bezirksgerichts bestätigt. Dieses hatte im August 2013 festgestellt, dass für die Alp Spielmannda Wegnot vorliegt. Die erforderliche Verbindung zu einer öffentlichen Strasse sei ungenügend, urteilte das Bezirksgericht. Das Amt legte Berufung ein. Es bestehe Wegnot bezüglich eines Fuss- und Zügelwegrechts, jedoch nicht auch bezüglich eines Fahrwegs, so das Argument des Kantons.

«Das ist geradezu grotesk und widersprüchlich», findet Hans Aebischer, Präsident des Vereins Komitee Alp Spielmannda. Diesen Widerspruch stellt auch das Kantonsgericht in seinem aktuellen Urteil fest: An der Sitzung im August 2013 habe der Staat ausdrücklich anerkannt, dass ein Transportbedürfnis bestehe. Die nun vorgebrachte Tatsachenbehauptung, es brauche keinen Fahrweg für den Transport von Materialien, sei deshalb neu. Auch die Besitzerin des Fucheses Schwyberg, die in den Streit involviert ist und die Berufung des Kantons unterstützt hatte, habe die Notwendigkeit eines Fahrwegs vor erster Instanz nicht wirklich bestritten. Weil dies vor dem Kantonsgericht zum ersten Mal geltend gemacht werde, könnten die Parteien nicht gehört werden, heisst es im aktuellen Urteil vom 4. Juni. Nun geht das Verfahren zurück ans Bezirksgericht. Dieses muss die Frage klären, wo die Zufahrt auf die Spielmannda durchgehen soll.

 Jahrelanger Kampf

Der Verein Komitee Alp Spielmannda kämpft seit Jahren für ein Notwegrecht, um mit einem Fahrzeug auf die Alp gelangen zu können. Denn die Alp könne zurzeit nur unter erschwerten Bedingungen bewirtschaftet werden, sagt Hans Aebischer. Wird Material benötigt, müssten die Besitzer und Hirten dies zu Fuss hinauftragen: Sie haben kein im Grundbuch eingetragenes Wegrecht, um mit Fahrzeugen bis zum Grundstück zu gelangen. «Wir haben nicht einmal mehr das Recht, den alten Spielmanndaweg für die einzige Zufahrt zur Alp zu benützen», klagt er. Das Fehlen einer Zufahrt verunmögliche nicht nur die Bewirtschaftung der Alp, sondern erschwere auch die Pflege der Alpweiden und den Schutz der Hoch- und Flachmoore. Zudem müsste die Alphütte saniert werden. Doch es sei nicht einmal möglich, jemanden nach oben zu transportieren, damit dieser einen Kostenvoranschlag erstellen könne.

Mehrere Interventionen

Der Streit um den Zugang zur Alp Spielmannda reicht bis ins Jahr 1981 zurück (siehe Kasten). Ende November 2010 hatte sich der Verein per Brief an das Oberamt in Tafers gewandt, mit der Bitte um einen Vermittlungsversuch mit dem Kanton. Die Vertreter des Staates, unter ihnen Amtsvorsteher Walter Schwab, hätten sich einverstanden erklärt, dass ein Fahrwegrecht zwar nicht entlang des alten Spielmanndaweges erteilt werden könne, aber ab Falli Hölli bis Luggeli und dann hinauf auf dem vorhandenen Maschinenweg zur Alp Fuchses Schwyberg. Dort ist ein Wegstück von zirka 150 Metern, das über privaten Grund und nicht über Staatsboden führt–und deshalb für die Durchfahrt ein Notwegrecht braucht. Mit dieser Variante war aber die private Landbesitzerin nicht einverstanden. So musste der Gerichtspräsident die Einigungsverhandlung als gescheitert betrachten.

Recht eingeklagt

Daraufhin reichte der Verein Alp Spielmannda beim Bezirksgericht im Oktober 2011 eine Klage auf Erteilung eines Notwegrechts ein. Dies ab Falli Hölli bis Luggeli und ab dort auf dem ausgebauten Weg bis zur Abzweigung alter Spielmanndaweg. Von dort auf dem alten Spielmanndaweg bis zur Alp Spielmannda. Zudem forderte der Verein das Recht ein, den Weg an gewissen Stellen ausbessern zu dürfen. Subsidiär beantragte er dasselbe Notwegrecht für das letzte 150 Meter lange Wegstück über die Alp Fuchses Schwyberg.

Nur über Schwybergweg

Der Kanton nahm Stellung zur Klage und verlangte, gar nicht auf sie einzutreten oder sie abzuweisen. Er hielt jedoch auch fest, dass für den Kanton Freiburg nach wie vor bloss ein Notweg über den bestehenden Waldweg zur Alp Fuchses Schwyberg inklusive Bau eines Kretenweges infrage komme, sollte sich der Verein nicht mit einem auf einen Fussweg beschränkten Notwegrecht begnügen, sondern ein Fahrrecht wünschen. «Allfällige Transportbedürfnisse der Alp Spielmannda können über die bestehende Erschliessung Richtung Fuchses Schwyberg abgedeckt werden», sagt Amtsvorsteher Walter Schwab auf Anfrage.

 Die Besitzerin des Grundstücks auf dem Fuchses Schwyberg, auf dem der Fussweg durchgeht, verlangte unter anderem, dass sich der Verein mit 27 000 Franken einkaufe, 10 000 Franken Entschädigung bezahle, bei der Abzweigung Luggeli eine abschliessbare Barriere einrichte und sich an den Unterhaltskosten des Weges beteilige. Das Bezirksgericht wird in einem nächsten Gerichtsverfahren nun entscheiden, welche Forderungen berechtigt sind. «Die Suppe wird von uns nicht so heiss gegessen, wie sie von der Gegenpartei gekocht wird», kommentiert Hans Aebischer die Forderungen.

Schwieriges Gelände

Für die Kantonsvertreter ist eine Bewilligung für die Erstellung eines Fahrweges auf dem alten Spielmanndaweg ausgeschlossen. «Ein Ausbau des alten Spielmanndaweges wäre aus Gründen des Naturschutzes nicht zulässig, da sich dieser im Waldreservat Grand-Paine-Auta-Chia befindet», sagt Schwab (siehe Kasten). Zudem liege der Erdweg inmitten eines instabilen Rutschhanges und quere mehrere Wassergräben. «Der Weg ist zum Teil stark erodiert und daher, wenn überhaupt, nur bei trockener Witterung und mit einem Geländefahrzeug befahrbar.» Beim Bau der Waldstrassen im Höllbachtal im letzten Jahrhundert sei wegen des schwierigen Baugrunds denn auch nicht der alte Spielmanndaweg ausgebaut, sondern eine bautechnisch einfachere und stabilere Linienführung gewählt worden.

 Der Staat als Grundeigentümer biete Hand, damit die Alp Spielmannda ihre Transportbedürfnisse abdecken könne, sagt Walter Schwab. Konkret heisse dies, dass für die Bewirtschaftung der Alp Spielmannda die bestehende, von Lastwagen befahrbare Strasse des Staates in Richtung Fuchses Schwyberg–bis Luggeli–benutzt werden könne. «Mit unserer Berufung vor Kantonsgericht wollten wir der Alp Spielmannda nicht grundsätzlich jegliche Transportbedürfnisse absprechen, sondern klarmachen, dass diese nicht mit der Errichtung eines neuen Fahrweges und schon gar nicht mit einem Ausbau des Spielmanndaweges befriedigt werden dürfen», sagt er. Er sei zuversichtlich, dass sich die Frage des Durchgangsrechts im Bereich Fuchses Schwyberg mit etwas Entgegenkommen zwischen den Grundeigentümern lösen lasse.

Ball dem Kanton zugespielt

Monique Macheret, die Besitzerin des Landes auf Fuchses Schwyberg, jedoch findet, dass der Kanton aktiv werden müsste. «Er soll einfach den alten Spielmanndaweg freigeben», betont sie. Sei es auch nur mit Sonderbewilligungen für den Transport des Materials für den Alphüttenausbau. Sie wolle ihr Weideland so naturbelassen wie möglich erhalten und verhindern, dass der Weg mit Fahrzeugen befahren oder als Zugang für die Urnenbestattungen benutzt werde, die auf der Alp stattfinden. «Der Lärm und der Verkehr würden mich stören.» Hans Aebischer würde sie es aber gönnen, wenn er bald eine Zufahrt zur Alp Spielmannda hätte, sagt Monique Macheret und betont erneut, dass dies der Kanton regeln solle.

Noch viele Fragen offen

Dass das Kantonsgericht den Entscheid des Bezirksgerichts stützt, wertet Vereinspräsident Hans Aebischer positiv. Er weiss aber, dass er damit noch lange nicht am Ziel ist. «Wir wissen noch immer nicht, ob uns das Bezirksgericht nun ein Notwegrecht über den alten Spielmanndaweg oder über Fuchses Schwyberg gewährt.» Offen ist ebenfalls, ob der Berufungskläger das Urteil weiterzieht.

«Das ist geradezu grotesk und widersprüchlich.»

Hans Aebischer

Präsident Verein Alp Spielmannda

Zur Alp Spielmannda

Franz Aebischer wollte sie schützen

Der 2008 verstorbene Sensler Dichter, Galerist und Querdenker Franz Aebischer kaufte die Alp Spielmannda 1989 zusammen mit Gleichgesinnten. Sie ist 1522 Meter über Meer in der Greyerzer Gemeinde Val-de-Charmey gelegen. Mit der Errichtung eines Naturfriedhofs wollte Franz Aebischer, der Bruder des heutigen Vereinspräsidenten Hans Aebischer, die Alp längerfristig vor Bauten schützen. Die meisten Menschen, die auf der Alp ihre ewige Ruhe finden, schliessen schon zu Lebzeiten einen Vertrag mit dem Verein Alp Spielmannda ab. Auf dem Alpfriedhof werden noch heute Asche-Beisetzungen durchgeführt, sagt Hans Aebischer.ak

Rückblick: Kein Grundbucheintrag

B ereits 2009 hatte der Verein Alp Spielmannda bei der Landwirtschaftsdirektion eine Aufsichtsbeschwerde gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Direktion eingereicht. Dieser habe entgegen den Versprechen aus dem Jahr 1989 das Fahrwegrecht nicht ins Grundbuch eingetragen und die Besitzer der Alp im Glauben gelassen, dies sei geschehen, sagt Vereinspräsident Hans Aebischer. Zudem kritisierte der Verein, sein Gesuch, den alten Spielmanndaweg auf seine Kosten auszubessern, sei nie behandelt worden. Im Schreiben an den Kanton wies Hans Aebischer darauf hin, dass der Weg nicht nur in einem schlechten Zustand, sondern auch der einzige, dringend benötigte Zugang zur Alp sei.

Der damalige Staatsrat Pascal Corminboeuf wies die Aufsichtsbeschwerde ab. Unter anderem mit der Begründung, dem Mitarbeiter der Direktion könne kein Vorwurf gemacht werden. Der Bau des Wegs sei 1996 öffentlich aufgelegt worden. Der Staat habe aber später auf die Arbeiten verzichtet. Einerseits angesichts der Opposition durch Pro Natura, andererseits aus Gründen der Raumplanung, des Natur- und Heimatschutzes, des Umweltschutzes sowie in Anwendung der Waldgesetzgebung. Zudem, so hielt Corminboeuf in seinem Brief an den Verein fest, sei die Zone, in der der Weg hätte gebaut werden sollen, vom Staatsrat in den Jahren 2002/03 in ein Waldreservat integriert worden. Der Staat ziehe es nicht in Betracht, in einem solchen Reservat einen Weg zu bauen.

Vorwurf der Bevorzugung

Hans Aebischer stört sich zudem an einer Ungleichbehandlung, wie er betont. So bekämen andere Vereine wie der Verein Forsthaus Hölli «blitzartig» Fahrbewilligungen für gesperrte Waldstrassen. Seinem Verein aber werde seit Jahren die Zufahrt zur Alp verwehrt. Dem widerspricht Amtsvorsteher Walter Schwab. «Es liegt keine Ungleichbehandlung vor.» Das Amt habe dem Verein fünf ständig verfügbare Besucher-Fahrbewilligungen erteilt für Anlässe auf der Alp, dies für die Strecke Lantera (Falli Hölli) bis Luggeli. Von dort sind es noch 350 Meter zu Fuss bis zum alten Spielmanndaweg. ak

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