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«Ich bereue, was ich getan habe»

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«Ja, das stimmt» und «Ja, ich bestätige die Aussage»–der Angeklagte, dessen Fall gestern vor dem Strafgericht Sense verhandelt wurde, konnte viele Fragen von Gerichtspräsident Reinold Raemy kurz und bejahend antworten. Er gab zu, bei den Einbruchdiebstählen, die ihm zur Last gelegt werden, dabei gewesen zu sein.

Zwei Einbrüche

Beim ersten Mal hat er im April 2013 mit einem Kumpel die Filiale eines Dennergeschäfts in Châtel-St-Denis «besucht»: Sie klebten Klebeband auf die Bewegungsmelder, brachen die Türe auf, drangen in den Laden ein und liessen Zigaretten im Wert von 44 500 Franken und Rasierklingen für über 600 Franken mitgehen. Ganz ähnlich gingen sie ein halbes Jahr später vor. Dieses Mal brachen sie in die Dennerfiliale in Plaffeien ein und nahmen Zigaretten, Spirituosen und Kosmetikartikel für rund 40 000 Franken mit. Sie wurden kurz darauf gefasst und in Untersuchungshaft gesetzt. Der zweite Beteiligte muss sich im Kanton Zürich für seine Taten verantworten.

So kooperativ er sich bei der Befragung zu den Einbrüchen zeigte; auf die Frage des Gerichtspräsidenten nach dem Auftraggeber konnte oder wollte der 42-Jährige wenig Angaben machen. Er sei in einer Bar in Zürich angesprochen worden. «Ich war naiv und habe geglaubt, dass er mir Arbeit verschafft, wenn ich den Einbruch mache», zitierte der Übersetzer den Serben. Auch das zweite Mal habe er noch daran geglaubt, mit einem Job belohnt zu werden. «Ich bereue, was ich getan habe.»

Gut geplant

Für Markus Julmy, dem Vertreter der Anklage, war dies etwas dubios. «Das waren keine Gelegenheitsdiebstähle, sondern gut geplante. Sie wussten, wie sie vorgehen mussten. Dies steht im Kontrast mit der Naivität, die der Angeklagte geltend machen will.» Er sah deshalb den Vorwurf des bandenmässigen Diebstahls als gegeben an, liess jedoch den Anklagepunkt «gewerbsmässiger Diebstahl» fallen. Der Mann sei als Kriminaltourist in die Schweiz gereist und habe deshalb gegen das Bundesgesetz über Ausländer verstossen, führte der stellvertretende Generalstaatsanwalt in einem Plädoyer aus. Er beantragte eine Strafe von 15 Monaten bedingt mit einer Probezeit von vier Jahren.

«Mein Mandant wurde instrumentalisiert für die Diebstähle. Er hat ausgeführt, was von ihm verlangt worden ist», erklärte Pflichtverteidiger Bruno Kaufmann an der gestrigen Verhandlung in Tafers. Er gab zu bedenken, dass sein Mandant sich geändert habe, nachdem er aus der Untersuchungshaft entlassen worden sei. Der Mann habe in seinem Heimatland geheiratet, sei Vater geworden und habe ein Unternehmen aufgebaut. «Er weiss, wie wichtig seine Anwesenheit heute ist. Er ist aus Serbien angereist, um die Verantwortung zu übernehmen und zu zeigen, dass er heute einen anderen Lebenswandel hat.» Als unhaltbar bezeichnete er den Vorwurf, dass sein Mandant sich illegal in der Schweiz aufgehalten hat. Er hätte sich erst anmelden müssen, wenn er eine Arbeit aufgenommen hätte. Anwalt Bruno Kaufmann plädierte dafür, alle Anklagepunkte ausser zwei einfachen Einbruchdiebstählen fallen zu lassen. Die Probezeit dürfe höchstens zwei Jahre betragen, denn man dürfe seinem Mandanten die Vorstrafe wegen Betrugs, die zehn Jahre zurückliege und die der Mann abgesessen habe, nicht vorwerfen.

Fünf Jahre Probezeit

Das Urteil des Strafgerichts fiel nach anderthalb Stunden: Das Strafmass lag mit zwölf Monaten tiefer als von der Anklage beantragt, die Probezeit mit fünf Jahren um ein Jahr höher. Der Mann wurde wegen mehrfachem Diebstahl, mehrfacher Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verurteilt. Zudem verpflichtete ihn das Gericht, der Versicherung von einem der Läden 39 000 Franken zu bezahlen. Zudem muss er die Kosten des Gerichtsverfahrens von 3000 Franken übernehmen.

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