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16 Jahre Gefängnis für pädophilen Mann

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Das Greyerzer Bezirksgericht hat gestern einen in Bulle wohnhaften Schweizer des Menschenhandels, sexueller Handlungen mit Kindern, der sexuellen Nötigung und der Pornografie schuldig gesprochen. Der 73-Jährige erhält eine Freiheitsstrafe von 16  Jahren. Ausserdem muss er sich einer Therapie unterziehen und drei Opfern, die am Prozess vertreten wurden, eine Genugtuung in der Höhe von insgesamt 160 000  Franken bezahlen. Weiter wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 10  Franken wegen AHV-Betrugs verurteilt. Das Gericht folgte damit dem Strafantrag von Staatsanwältin Yvonne Gendre.

Er habe die Opfer wie Ware und Sexspielzeug behandelt, sagte Gerichtspräsidentin Frédérique Bütikofer Repond. Die für Schweizer Verhältnisse harte Strafe rechtfertigte sie unter anderem mit dem Fehlen jeglicher Schuldeinsicht und mit der Herabwürdigung der Opfer durch den Angeklagten während des Prozesses. Dieser hatte am 5. Februar begonnen. Mit dem Urteil habe man den betroffenen Kindern einen Teil ihrer Würde zurückgegeben, so Bütikofer Repond.

Beim Verurteilten handelt es sich um einen Luzerner, der bereits 1980 und 1991 in den Kantonen Freiburg und Wallis wegen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt worden war. Er flüchtete aus der Schweiz, wurde aber von der Walliser Polizei in Thailand ausfindig gemacht. Nachdem er seine Strafe in der Schweiz abgesessen hatte, zog er 1996 erneut nach Thailand. Zwischen 2002 und 2013 beutete er mindestens 80 Kinder sexuell aus. Die Knaben aus armen Familien soll er mithilfe von Geschenken angelockt haben. Laut einem Gutachten besteht eine hohe Rückfallgefahr beim Täter, und er sei voll schuldfähig.

Der Pflichtverteidiger des Angeklagten hatte argumentiert, man könne dem Mann nur Pornografie vorwerfen. Bei den anderen Vorwürfen fehle es an Beweisen.

Mit dem gestrigen Schuldspruch dürfte der Fall noch nicht abgeschlossen sein. Der Pflichtverteidiger kündigte an, beim Kantonsgericht Rekurs einzulegen. Er begründete dies damit, dass sein Mandant für seine Taten 2014 in Thailand bereits vor Gericht gestanden hatte und dort freigesprochen worden war.

sda/Lib./fg

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