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Autofahrer verurteilt wegen fahrlässiger Tötung

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Zwei Jahre nach einem tödlichen Unfall in Charmey ist ein Autofahrer am Donnerstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Das Polizeigericht des Greyerzbezirks erkannte ihn der fahrlässigen Tötung für schuldig.

Der Epileptiker hatte am 25. Oktober 2015 unter Alkoholeinfluss auf dem Parkplatz eines Hotels in Charmey eine Familie umgefahren. Ein 71-jähriger Mann kam dabei ums Leben. Drei weitere Personen, darunter ein Kind, wurden verletzt. Der Autofahrer war am Steuer ohnmächtig geworden. Die Familie hatte sich in Charmey zum 70. Geburtstag der Lebensgefährtin des Verstorbenen getroffen. Der Freiburger Staatsanwalt Laurent Moschini erinnerte vor Gericht daran, dass dem heute 60-jährigen Freiburger der Fahrausweis bereits mehrmals entzogen worden war. Obwohl er Medikamente gegen seine Epilepsie nimmt und deshalb abstinent leben müsste, habe er regelmässig Alkohol konsumiert. Zeugen hatten ihn im Verfahren als Kneipenstammgast beschrieben. Er hatte auch am Vorabend des Unfalls getrunken. Zwölf Stunden nach dem Drama wies sein Blut noch immer einen Alkoholspiegel von 0,1  Promille auf.

Während der Bewährungszeit von fünf Jahren darf der Mann nun nicht mehr Auto fahren. Sein Wagen wurde konfisziert. Er muss zudem für die Anwaltskosten der Klägerinnen und Kläger in der Höhe von 14 000 Franken aufkommen.

Die beiden Söhne des Todes­opfers, die im Kanton Neuenburg wohnen, waren schon einmal vom Schicksal getroffen worden: Ihre Mutter starb vor 20  Jahren beim Attentat von Luxor in Ägypten.

sda/njb

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